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Aufruf! Nicht mit uns: Ausgleichszahlung im Falle einer Verschiebung des Gültigkeitszeitpunktes von neuen Vergütungspreisen

Veröffentlicht am 12.09.2020

Liebe Therapeuten,


senden Sie folgende Mail an das zuständige Referat im Hause des Bundesministeriums für Gesundheit: 227@bmg.bund.de
 und fordern Sie einen Ausgleich, sollte es durch die Verschiebung der Rahmenverträge, auch zu einer Verschiebung des Gültigkeitszeitpunktes von neuen Vergütungspreisen kommen.

Durch Ihre Stimme, verleihen Sie unserer Forderung entsprechenden Nachdruck.

Sehr verehrte Damen und Herren des BMG,

bei der Gesetzesänderung zur Verschiebung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge bitten wir Sie, unbedingt dabei folgendes mit zu regeln oder zu berücksichtigen:

Sollte:

a.    ein Eintritt in ein Schiedsverfahren im Oktober durch die Verschiebung der Verträge nicht möglich sein,

b.    oder aber ein Schiedsverfahren bis vor Jahresende bereits beschieden werden


und kommt es daher in der Folge zu einer Verschiebung des Gültigkeitszeitpunktes von neuen Vergütungspreisen, sind die Therapeuten für den betreffenden Zeitraum über diese entgangenen Beträge rückwirkend zu entschädigen.

 

Der Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. hat Ihnen dazu einen konkreten Vorschlag unterbreitet.

 

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

 

Herzliche Grüße

IHR BED e.V.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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