Berufspolitische Informationen >> Warum ist es für Ergotherapeut:innen so entscheidend und wichtig, dass der BED e.V. sich NICHT an einem unzulässigen 2. Schiedsverfahren beteiligt?
Verbandspolitik >>
Bundesrahmenvertrag >> Warum ist es für Ergotherapeut:innen so entscheidend und wichtig, dass der BED e.V. sich NICHT an einem unzulässigen 2. Schiedsverfahren beteiligt?
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Warum ist es für Ergotherapeut:innen so entscheidend und wichtig, dass der BED e.V. sich NICHT an einem unzulässigen 2. Schiedsverfahren beteiligt?
BED e.V. Warum kein 2. Schiedsverfahren? - 26.11.2021 1
Warum ist es für Ergotherapeut:innen so
entscheidend und wichtig, dass der BED e.V. sich
NICHT an einem unzulässigen 2.
Schiedsverfahren beteiligt?
Lesedauer: 4-5 Min.
Auf den ersten Blick scheint nichts dabei zu sein, sich in ein zweites Schiedsverfahren zu
begeben, denn der 2. Schiedsspruch kann im Nachgang ja auch einfach beklagt werden.
Und durch die Beteiligung an einem 2. Verfahren hätte man zumindest schon mal
irgendwelche Vergütungserhöhungen, der Vertrag könnte in Kraft treten und die
Verhandlungen über die Blankoverordnung und die Videotherapie könnten endlich
beginnen.
Klingt doch alles schick und einleuchtend, oder etwa nicht?!?
Warum beteiligt sich der BED e.V. dann nicht einfach daran?
Schauen wir uns gemeinsam dazu die Fakten ein bisschen genauer an:
Ein 2. Schiedsspruch würde den 1. Schiedsspruch ersetzen.
Lässt man sich also auf ein zweites, unzulässiges Verfahren ein, so verliert die
richterliche Beurteilung des 1. Schiedsspruches ihren rechtlichen Sinn und Zweck.
Die Folge: Der 1. Schiedsspruch wäre nicht mehr beklagbar.
Ein Beispiel verdeutlicht das eindrücklich:
Zwei Beamte klagen auf Beförderungen, bei denen sie aus ihrer Sicht unrechtmäßig nicht
berücksichtigt wurden.
Die Beamten gingen jedoch während dieses Verfahrens auf Beförderungen in den
Ruhestand. In diesem Moment verlor die rechtliche Beurteilung ihren Zweck, schließlich
arbeiteten die Beamten ja zwischenzeitlich gar nicht mehr.
Die Klage wurde wegen dieses mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, siehe:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/dienstposten/themen/beitrag/ansich
t/dienstposten/klage-mangels-rechtsschutzbeduerfnisses-unzulaessig/details/anzeige/
1. Schiedsspruch
BED e.V. Warum kein 2. Schiedsverfahren? - 26.11.2021 2
Warum ist es denn überhaupt so wichtig den 1. Schiedsspruch zu beklagen?
Weil die Aussicht auf Klageerfolg gegen den 1. Schiedsspruch auf Grund der Eindeutigkeit
der Sache hoch ist:
Die Preise hätten laut Gesetz festgesetzt werden müssen – Die Schiedsstelle hat die Preise
aber nicht festgesetzt.
Die Aussicht auf Klageerfolg gegen einen 2. Schiedsspruch ist hingegen eher niedrig.
Warum? Auf Grund des großen Gestaltungsspielraumes, der einem Unparteiischen in der
Schiedsstelle in der Rechtsprechung gemeinhin eingeräumt wird. Es müssen also
schwerwiegende Kardinalfehler und keine Kavaliersdelikte vorliegen.
Bei Klageerfolg gegen den 1. Schiedsspruch muss die Schiedsstelle unter richterlichen
Auflagen - wie z.B. der Nutzung eines Gutachters etc.- den Schiedsspruch nun
gesetzeskonform durchführen.
Die Ergotherapeut:innen würden auf diese Weise angemessene Vergütungspreise
bekommen. Und das rückwirkend vom 01.01.2021 an zuzüglich einer
Entschädigungszahlung.
Ließe man sich hingegen auf das 2. Schiedsverfahren ein, so ist es sehr realistisch, dass es
bei den dort geschiedsten, völlig unzureichenden Vergütungsanpassungen bleibt und es
fortwährend nur noch zu kleinen Anpassungen durch die zukünftigen Gehalts- und
Sachkostenentwicklungen kommt.
Wir erleben das gerade im Bereich der Physiotherapie. Die Vergütungsanpassung beträgt
lediglich 10%1. Zugleich werden kassenseitig die therapeutischen Fachkräfte gegen die
Praxisinhabenden aufgebracht, da jene die Vergütungserhöhungen nun angeblich nicht
weiterreichen. Einmal mehr hantieren Krankenkassen hierfür mit falschen Zahlen und
Darstellungen:
https://www.barmer.de/blob/359606/a9d2da7b577fcae83e0e40c8b865ca4c/data/dl-
heilmitteltreport.pdf
VertragsPARTNERSCHAFT sieht anders aus...
1 Nein, es sind nicht 14,09 % für 2021 in der Physiotherapie, sondern nur rund 10%, denn die höhere Vergütung
wurde nur rückwirkend für April nicht aber für ab Januar berechnet, obwohl es im § 125 heißt: „Die Verträge
sind mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zu schließen.“ Ob mit oder ohne Schiedsstelle
So macht
man das!