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Videotherapie: Lückenloser Übergang zum 01.04.22 in die Regelversorgung wird immer unwahrscheinlicher

Veröffentlicht am 18.03.2022

AUS für Corona-Sonderregelung im Heilmittelbereich zum 31.03.22

Verbreitete der GKV-Spitzenverband zu Verhandlungsbeginn noch große Zuversicht auf eine schnelle Einigung in Sachen Videobehandlung gegenüber dem BED e.V. als Verhandlungspartner auf Seiten der Ergotherapie, wurde der Grat zum Ende der Verhandlungen hin immer schmaler. (Gemäß §125 Absatz 2a SGB V sind die Einzelheiten der telemedizinischen Versorgung zwischen dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und den betreffenden Heilmittelverbänden vertraglich zu regeln. Solange diese vertragliche Regelung nicht vorhanden ist, ist eine telemedizinische Leistungserbringung in der Regelversorgung nicht zulässig.)

Für kommende Woche ist noch ein letzter Einigungsversuch im 8-Augen-Gespräch geplant.

Und es sieht alles andere als rosig aus, denn nach wie vor werden die von ergotherapeutischer Seite eingebrachten Regelungsvorschläge zur Videobehandlung entweder gänzlich abgelehnt oder völlig konterkariert, obgleich nachweisbar kein sachlicher Grund vorliegt.

Einmal mehr drängt sich der Verdacht der Willkür der Krankenkassen förmlich auf, denn die auf ergotherapeutischer Seite gemachten Vorschläge sind von großem Nutzen für eine bessere Patient:innenversorgung mit Heilmitteln.

Das Verhalten des GKV-Spitzenverbandes zeigt hingegen eindeutig das Desinteresse an einer besseren Heilmittelversorgung für ihre eigenen Versicherten, die jeden Monat in guten Glaubem an eine angemessene Versorgung ihre Beiträge an die Krankenkassen entrichten

Überschminkt und damit geradezu massakriert soll die „Videotherapie-Braut“ nach den Vorstellungen der Kassenseite indes für die Regelversorgung möglichst unattraktiv werden.

 

Der Gipfel der Unmöglichkeit wurde nun am heutigen Freitag, den 18.03.22 erreicht, in dem der GKV-Spitzenverband nach Rücksprache mit den Fachabteilungen behauptete, dass man dort davon ausgehe, dass die Verträge zur Telemedizin bis zum 01.04. vorlägen.

Im G-BA wurde daraufhin die Corona-Sonderregelung im Heilmittelbereich mangels Bedarf nicht verlängert. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

 

Einmal mehr zeigt sich hieran was passiert, solange die Heilmittelerbringenden keinen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten:

Es wird weiterhin nur über die Therapeutinnen gesprochen statt mit ihnen! Das Ergebnis fällt dabei regelhaft negativ für die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln aus.

Ich, Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand des BED e.V., bin durch die gemeinsamen Verhandlungen zu der Feststellung gelangt, dass auf dem reinen Verhandlungsweg keine Verbesserung der Situation der Heilmittelerbingenden erfolgen kann. Es braucht, neben Anderem, dazu in jedem Fall den Sitz im G-BA.

Diese Forderung haben Christine Donner und Volker Brünger vom BED e.V. daher aus aktuellem Anlass im Namen aller Therapieberufe an die Mitglieder im Gesundheitsausschuss im Bundestag erneuert.

 

Fragen dazu beantworten wir gerne:

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