Veröffentlicht am 30.09.2022
Die gesetzlichen Vorgaben aus § 125 Abs. 3 SGB V sind deutlich:
Die Vertragspartner haben zu beachten, dass die auszuhandelnden Preise eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung ermöglichen. Sie haben bei der Vereinbarung der Preise für die einzelnen Leistungspositionen unter Zugrundelegung eines wirtschaftlich zu führenden Praxisbetriebes insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
- die Entwicklung der Personalkosten,
- die Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie
- die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis.
Die Formulierung „insbesondere“ ist entscheidend in diesem Verhandlungsgeschehen, denn aktuell stehen die Therapeutinnen und Therapeuten vor großen Herausforderungen.
Neben den explodierenden Kosten stellt der Fachkräftemangel ein immer größeres Problem für die Versorgung aber auch für die wirtschaftliche Praxisführung dar. Die Ergotherapie steht dabei in Konkurrenz zu allen anderen Berufen und Branchen. Ohne bessere Arbeitsbedingungen, zu denen natürlich eine gute Honorierung zählt, ist man in dieser Konkurrenzsituation stark benachteiligt.
Eine angemessene Vergütungssteigerung wäre ein wichtiges und vor allem spürbares Signal an die Therapeutinnen und Therapeuten, dass sie ein entscheidender Teil der Gesundheitsversorgung sind und auch als solcher wahrgenommen werden.
Unbestritten steht die Finanzierung der GKV vor Problemen, doch die allgemeine Finanzsituation ist nicht Teil unseres Verhandlungsauftrages. Therapeutinnen und Therapeuten haben durch niedrige Einkommen über Jahrzehnte die GKV subventioniert. Wir werden daher in den Verhandlungen keine Verteilungsfragen lösen. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Aufgrund der unüberschaubaren Kostenentwicklungen, werden wir uns in dieser Runde für eine kürzere Laufzeit einsetzen.
Am 26.09. begann die neue Verhandlungsrunde mit einem Sondierungsgespräch.
Die finanzielle Situation erfordert eine offene und transparente Kommunikation.
Konkret:
Durch die Personalkostensteigerungen und Sachkostensteigerungen, sowie den Mehraufwendungen für Hygiene in den Jahren 2021 und 2022 muss es zu folgenden Nachzahlungen kommen:
- Nachzahlung von 7,08% auf den Umsatz im Jahr 2021
- Nachzahlung von 8,31% auf den Umsatz im Jahr 2022
Hintergrund: Der Ausgleich von gestiegenen Kosten, die in der Vergangenheit liegen, kann mathematisch korrekt und damit gerecht nur mittels einer Nachzahlung als Einmalzahlung auf die jeweiligen Praxisumsätze der betreffenden Jahre erfolgen und nicht als Aufschlag.
Die damit zusammenhängenden Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf rund 245 Millionen Euro.
- Für das Jahr 2023 fordern wir zudem eine Vergütungspreisanpassung von 15%.
Hintergrund sind die Prognosen der anstehenden Tarifverhandlungen von Verdi, die von mindestens 10% ausgehen und bis zu 20 % reichen.
Die Gesamtausgaben für ergotherapeutische Leistungen betragen derzeit rund 1,6 Milliarden Euro.
Die generellen Klagen des BED vor dem Sozialgericht zu wirtschaftlichen Preisen für Ergotherapeut*innen laufen weiter.