Veröffentlicht am 23.01.2023
Aktualisiert am 12.04.2023

Foto: © Svea Pietschmann/G-BA
Am 19.01.2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Diese Änderung tritt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 12.04.2023 in Kraft.
Dann gilt: Nach Ausstellung einer erstmaligen Heilmittelverordnung im Rahmen eines unmittelbar persönlichen Kontaktes mit dem Verordnenden in einem Verordnungsfall, können weitere Heilmittelverordnungen per Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Relevanz telemedizinischer Leistungen und der Lockerung der einschlägigen berufsrechtlichen Vorgaben sah der G-BA einen Regelungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeit einer Verordnung im Rahmen einer sogenannten Fernbehandlung.
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens haben wir als Bundesverband für Ergotherapeut*innen BED e.V. die Änderungen sehr begrüßt, denn schon heute ist die Zugänglichkeit der ärztlichen Versorgung und damit auch die Versorgung mit Heilmitteln in bestimmten Regionen erschwert.
Die Verordnung von Heilmitteln muss praktikabel und barrierearm erfolgen können.
Wir hatten daher auch die Möglichkeit der Verordnungsausstellung per Telefon gefordert und freuen uns über deren Umsetzung.
Zusammenfassende Dokumentation (g-ba.de)
Tragende Gründe (g-ba.de)