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Zur Verordnungssituation in Niedersachsen Mai 2012

Veröffentlicht am 10.05.2012

1.471 Arztpraxen erhalten die Einleitung eines Regressverfahrens im Heilmittelbereich

Der BED e.V. hat deshalb aus aktuellem Anlass den Vorsitzenden der KV Niedersachsen Herrn Barjenbruch angeschrieben, sowie den Landtag in Niedersachsen alarmiert und zur Handlung aufgefordert.
 
Ursache der Regressverfahren sind eindeutig zu niedrige Richtgrößen, die eine medizinisch notwendige Versorungen im Regelbudget eines Arztes nahezu unmöglich machen.
Warum die KV Niedersachsen nachweislich seit 2006 zu niedrige Heilmittelausgabevolumen für Niedersachsen vereinbart, die zum Teil bis zu 100 Millionen Euro von der Realität abweichen ist bislang unklar.
Da basierend auf den Heilmittelausgabevolumen die Richtgrößen ausgerechnet werden, sind diese selbstredend ebenfalls deutlich zu niedrig.
 
Im Ländervergleich pro GKV-Versicherten-Ausgaben im Bereich Ergotherapie bewegt sich Niedersachsen im Mittelfeld. Eine regionale Überversorgung mit Ergotherapie kann daher kassenseitig kein Argument darstellen das Ausgabevolumen nicht anzupassen.
 
Folgend ersehen Sie das Schreiben an die KV Niedersachsen und an die Mitglieder des niedersächsischen Landtages inklusive der entsprechenden statistischen Daten:


   


1.471 Arztpraxen erhalten die Einleitung eines Regressverfahrens im Heilmittelbereich


Sehr geehrte/r ...,

die Selbstverwaltung der KV Niedersachsen schafft es offenkundig nicht, die Probleme im Heilmittelbereich in Niedersachsen zu lösen.
Wir bitten daher die politischen Vertreter sich diesem existenziellen Thema anzunehmen.

Über 12 Prozent aller Arztpraxen haben ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen erhalten, welches die betreffenden Ärzte informiert, dass sie für das Jahr 2011 mit einem Regressverfahren rechnen müssen.

Wir freuen uns zwar, dass die KVN ebenfalls wie der BED e.V. die Abschaffung der Regresse im Heilmittelbereich fordert:
KVN: Richtgrößenprüfungen gefährden ambulante Versorgung
monieren jedoch, dass die KV Niedersachsen selbst offensichtlich wirklichkeitsfremde Heilmittelausgabevolumen mit den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart, so dass eine Überschreitung der Einzelbudgets der Ärzte bei vollkommen regulärer Verordnungsweise sehr wahrscheinlich ist und damit eine Regressprüfung unausweichlich!
Das kann der Gesetzgeber doch sicher nicht gewollt haben.

Seit 2006 übersteigen die tatsächlichen Ausgaben im Heilmittelbereich die vereinbarten Ausgaben, daher können die Richtgrößen natürlich den real vorhandenen Bedarf nicht zielführend abbilden, weil das Ausgabevolumen der Realität nicht angepasst wird.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Heilmittelversorgung

Der KV stehen verschiedene Anpassungsfaktoren zur Verfügung, um das Heilmittelvolumen anzupassen.
Dazu gehören unter Anderem die Veränderung der Preise für Heilmittel, Einsatz innovativer Heilmittel und vor allem der Versorgungsumfang von Heilmitteln auf Grund von Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen.
Gerade letzter Punkt hätte im Zuge der Fallpauschaleneinführung in Krankenhäusern zum Tragen kommen müssen, da damit eine Verschiebung in den ambulanten Bereich stattgefunden hat hauptsächlich wegen kürzerer Liegezeiten.

Folgend eine Übersicht über die die vereinbarten und tatsächlichen Ausgaben im Heilmittelbereich in Niedersachsen.
Darauf folgt eine Übersicht im Ländervergleich der Pro GKV-Versicherten-Ausgaben im Bereich Ergotherapie. Niedersachsen bewegt sich hier im Mittelfeld. Regionale Überversorgung kann daher kassenseitig kein Argument darstellen das Ausgabevolumen nicht anzupassen.


2006: Vereinbartes Ausgabevolumen: 335.000.000 EUR

GKV-HIS Tatsächliche Ausgaben: 418.617.000 EUR
http://www.gkv-his.de/upload/HIS-Bericht-KV17_200604_223.pdf

Differenz: - 83.617.000 EUR
2007: Vereinbartes Ausgabevolumen 342.000.000 EUR

GKV-HIS Tatsächliche Ausgaben: 435.303.000 EUR
http://www.gkv-his.de/upload/HIS-Bericht-KV17_200704_145.pdf

Differenz: - 93.303.000 EUR
2008: Vereinbartes Ausgabevolumen: 347.472.000 EUR

GKV-HIS Tatsächliche Ausgaben: 394.056.000 EUR
http://www.gkv-his.de/upload/HIS-Bericht-KV17_200804_570.pdf

Differenz: - 46.584.000 EUR
2009: Vereinbartes Ausgabevolumen: 354.768.912 EUR

GKV-HIS Tatsächliche Ausgaben: 377.532.000 EUR
http://www.gkv-his.de/upload/HIS-Bericht-KV17_200904_666.pdf

Differenz: - 22.763.088 EUR
2010: keine Vereinbarung vorhanden

GKV-HIS Tatsächliche Ausgaben: 438.832.000 EUR
http://www.gkv-his.de/upload/HIS-Bericht-KV17_201004_784.pdf
2011: Ausgabevolumen: 370.893.159,05 EUR
GKV-HIS Tatsächliche Ausgaben: 04. Quartal noch nicht veröffentlicht.

Eine erneute Überschreitung gilt aber mehr als wahrscheinlich, da bereits im 03. Quartal für 356.331.000 EUR Heilmittel verordnet wurden.


Ergotherapieumsatz pro Gesetzlich Versicherten 2010

Bremen 5,96 EUR
Hessen 7,10 EUR
Mecklenburg-Vorpommern 7,17 EUR
Brandenburg 7,36 EUR
Bayern 7,73 EUR
Westfalen-Lippe 7,95 EUR
Nordrhein 8,04 EUR
Baden-Württemberg 8,92 EUR
Thüringen 9,06 EUR
Berlin 9,32 EUR
Sachsen-Anhalt 9,58 EUR
Niedersachsen 9,85 EUR
Rheinland-Pfalz 10,16 EUR
Schleswig-Holstein 11,11 EUR
Saarland 11,46 EUR
Hamburg 11,61 EUR
Sachsen 12,65 EUR
   
Durchschnitt 9,12 EUR



Anhänge:

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Herzliche Grüße

Christine Donner
___________________________
Diplom-Betriebswirt
Geschäftsführer Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Tel.: 0180-37 46 23 3
Mobil: 0173- 25 83 37 0
Tel. Nr.2: 05731- 76 69 57 8
Fax: +49 (0)721 - 509 663 407
Fax 2: 03212-11 63 34

Web: www.bed-ev.de
Verbandsregisternummer: VR 3593
http://person.yasni.de/christine+donner+1196736

  BED
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Ergotherapeuten in
Deutschland e. V.

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E-Mail info@bed-ev.de
Web www.bed-ev.de

Geschäftsführer
Christine Donner

Verbandsregister
Reg.-Nr. VR 1152
Amtsgericht Bad Oeynhausen

Bankverbindung
DKB Deutsche Kreditbank AG
Konto-Nr.: 208 52 72
BLZ: 120 300 00



Zum weiteren Verlauf siehe auch:
Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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