Veröffentlicht am 17.07.2013
Der BED e.V. lehnt klar eine Verkammerung der Heilmittelberufe ab.
Zur Begründung: Die Vorteile, die eine Verkammerung mit sich brächte wiegen in keinerlei Form die Nachteile einer Verkammerung auf!
Veröffentlicht am 27.03.2013
Wie steht der BED e.V. zur Finanzierung des 3. Umschulungsjahres in der Ergotherapie?
Zur Sachlage:
Bei der ergotherapeutischen Ausbildung handelt es sich um eine sogenannte nicht verkürzbare Ausbildung.
Die Kosten für das daher zu absolvierende dritte Ausbildungsjahr der ergotherapeutischen Umschüler werden seit 2011 nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Veröffentlicht am 13.08.2012
Bislang werden viele Heilmittelverordnungen wegen kleiner Formalfehler durch die Krankenkassen abgesetzt, also schlichtweg nicht bezahlt, obwohl die Leistungen erbracht wurden. Besonders häufige Absetzungen vermeldeten die Ergotherapeuten bei der AOK Niedersachsen.
Veröffentlicht am 13.08.2012
Seit dem 01.03.1012 gelten neue Zulassungsempfehlungen für die Eröffnung einer ergotherapeutischen Praxis.
Nach der Überarbeitung der Heilmittelrichtlinie im Juli 2011, die zu erheblich höheren Aufwand durch diverse Prüfpflichten bei den Therapeuten führte, muss nun jeder Therapeut neben den bisherigen Zulassungsbestimmungen eine Skizze anfertigen, bei der die Deckenhöhe jedes Raumes benannt werden muss. Bisher wurden innerhalb der Skizze lediglich die üblichen QM-Angaben gefordert und eine pauschale Angabe über eine Deckenhöhe von 2,40 m.
Veröffentlicht am 13.08.2012
Die AOK will mehr Verhandlungsspielraum im Vertragswettbewerb und ist dabei der Ansicht, dass nur die Krankenkassen die Versorgung mit vielen Beteiligten organisieren könne.
Dies zeigt das Eigeninterview der AOK (http://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/presse/medienservice/thema/ams_thema_gesetzgebung_web.pdf) mit Jürgen Graalmann und Uwe Deh den Geschäftsführenden Vorständen der AOK.
Veröffentlicht am 13.08.2012
Positiv sieht der Bundesverband für Ergotherapeuten der Inkrafttretung des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 entgegen.
Darin wird unter Anderem festgelegt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln festlegen müssen, die vor Regressprüfungen bei Ärzten anzuerkennen sind. Kommt keine Einigung zustande entscheidet das Schiedsamt.