Veröffentlicht am 14.08.2025
Die beihilfefähigen Höchstsätze Bund im Heilmittelbereich wurden mit Wirkung zum 01. August bzw. 01. September 2025 entsprechend der gerundeten GKV-Preise angepasst.
Unsere Mitglieder finden diese in unserem Artikel: Beihilfefähige Höchstsätze nach Bundesländern sortiert
Die Landesbeihilfesätze sind teilweise mit den Bundessätzen identisch und weichen teilweise davon ab. Wir haben bei den betreffenden Landesstellen ebenfalls entsprechend um Erhöhung gebeten und informieren Sie über die jeweils eingehenden Anpassungen auch auf Landesebene.
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