Arbeitsverhältnisse

Im folgenden haben Sie einen Überblick über die aktuellsten Beiträge in der Rubrik Arbeitsverhältnisse.
Veröffentlicht am 10.01.2020

Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde der Mindestlohn auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen dann also nur noch maximal 48,13 Std bzw. 48 Stunden und 8 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 08.11.2019

Entscheidungen und Rechtsauffassungen von Institutionen wie der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Krankenkassen sind nicht immer richtig. Und Widerstand dagegen lohnt sich, wie die beiden folgenden Fälle erneut belegen.
Veröffentlicht am 20.07.2009 - Aktualisiert am 09.05.2019

Die nph Kinderhilfe Lateinamerika e.V. mit Sitz in Karlsruhe wurde im Jahre 1985 als deutscher Teil der großen nph-Familie gegründet. nph (nuestros pequeños hermanos – unsere kleinen Brüder und Schwestern) wurde im Jahr 1954 von Padre William Wasson in Mexiko gegründet. Als internationales, christliches Kinderhilfswerk stellen wir seitdem das einzelne Kind mit seinen Bedürfnissen in den Mittelpunkt unserer Arbeit – in unseren Kinderdörfern und in den Familien der Kinder. Geleitet von christlichen Werten fördern und stärken wir schutzbedürftige Mädchen und Jungen in neun Ländern Lateinamerikas. Wir sorgen dafür, dass sie in einem liebevollen Umfeld gesund aufwachsen, sich umfassend bilden und Halt im Glauben finden.

Für unsere Kinderdörfer suchen wir immer motivierte Freiwillige mit therapeutischem Fachwissen, die ein Jahr lang Berufserfahrung in Lateinamerika sammeln wollen.
Veröffentlicht am 07.12.2018

Mit Wirkung zum 1.1.2019 wird der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen dann also nur noch maximal 48,97 Std bzw. 48 Stunden und 58 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 06.01.2017

Mit Wirkung zum 1.1.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben.
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen also nur noch maximal 50,9 Std bzw. 50 Stunden und 54 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.
Veröffentlicht am 19.02.2014

Wie Sie folgendem Schreiben entnehmen können, werden im Kosovo Dozenten für die Ausbildung zu Ergotherapie sowie Logopädie gesucht. Da beide Berufe im Kosovo neu sind, ist Expertenwissen aus dem Ausland gefragt. Entnehmen Sie die weiteren Details bitte dem Anhang.
Veröffentlicht am 23.05.2011 - Aktualisiert am 23.05.2012

Viele alltagsrelevante Informationen für Praxisinhaber und Arbeitnehmer hat das Bundesministerium im Februar 2012 neu zusammengefasst und aufgelegt.
Die jeweiligen Broschüren und DVDs können kostenfrei bestellt oder der Inhalt direkt heruntengeladen werden.
Veröffentlicht am 14.11.2008

Wenn Sie Angehörige als 400-Euro-Jobber angestellt haben, sollte dieses Urteil bei Arbeitgebern Alarm auslösen. Finanzamt und Betriebsprüfer sehen seit jeher die Beschäftigung von Angehörigen im eigenen Unternehmen nicht gerne. Deshalb werden diese Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich genau unter die Lupe genommen. Das neue Urteil zeigt, wie streng die Beamten 2008 geworden sind. Und es zeigt, wie Sie ein Beschäftigungsverhältnis wirklich wasserdicht gestalten und sich vor hohen Nachzahlungen schützen.
Veröffentlicht am 15.09.2007

Die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall gilt als eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften. Was hier und da aber unbekannt ist: Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sind. Der Anspruch besteht übrigens ebenso für Teilzeitkräfte auf 400-€-Basis und Aushilfen, die länger als 4 Wochen an einem Stück arbeiten.

Veröffentlicht am 23.07.2007

Während die steuerlichen Rahmenbedingungen eher unkompliziert sind, sind die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unter Umständen sehr tückisch.

Damit es für Sie als Arbeitgeber im Rahmen einer Prüfung durch das Betriebsstättenfinanzamt bzw. den Sozialversicherungsträger nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, haben wir für Sie noch einmal die wichtigsten Kriterien zusammengestellt:
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Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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