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Veröffentlicht am 24.08.2005
Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter +49 6438 9279 000 oder info@bed-ev.de.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) vom 02.08.1999 (BGBl. I S. 1731), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005)
Veröffentlicht am 31.08.2005
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Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Ergotherapie will kranken, unfallgeschädigten und körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen helfen, ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Dazu erarbeiten Ergotherapeuten und -therapeutinnen individuelle Behandlungspläne, die z.B. körperliche Übungen, (kunst-)handwerkliches Arbeiten, Rollenspiele oder Musiktherapie beinhalten. Durch gezielte Förderung und Forderung der Patienten sollen Beeinträchtigungen gemindert oder im Idealfall überwunden werden. Wo dies nicht möglich ist, kann auch das Trainieren mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Prothesen, Rollstühlen oder Punktschrift-Tastaturen zu den Aufgaben der Ergotherapie gehören.
Veröffentlicht am 02.09.2005
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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 24.07.2000 (Nds. GVBl. S. 178), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 20.07.2004 (Nds. GVBl. S. 256)
Veröffentlicht am 02.09.2005
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Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS-VO) vom 24.07.2000 (Nds. MBl. S. 367), zuletzt geändert am 21.07.2004 (Nds. MBl. S. 483)
Veröffentlicht am 02.09.2005
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Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 20.07.2004 (GVBl. LSA S. 412)
Fundstelle: 2004 (GVBl.LSA. S. 412)
Veröffentlicht am 02.09.2005
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Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EBBbS-VO) in der Fassung vom 14.10.2004 (SVBl. LSA S. 353)
Veröffentlicht am 24.12.2005
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Nach all den Diskussionen um die Fortbildungspflicht existiert nun ein Starttermin auf den sich die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie die Berufsverbände einigen konnten: Der erste Oktober 2006
Das Punktesystem wird zunächst nur auf Zugelassene (Praxisinhaber sowie fachliche Leiter) beschränkt, da weiterhin unklar ist, wer die Kosten für Fortbildungen der Mitarbeiter zu tragen hat. Freie Mitarbeiter werden in diesem System ebenso nicht erfasst.
60 Punkte müssen innerhalb von 4 Jahren angesammelt werden.
Veröffentlicht am 18.01.2006
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Entscheidung Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 12. Oktober 2004 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12. Januar 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2004 aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, die Teilnahme der Klägerin an der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung in Form einer Weiterbildung bzw. Umschulung zur staatlich anerkannten Ergotherapeutin in der Medizinischen Akademie des Internationalen Bundes (IB), freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Schönauerstr. 4, 79115 Freiburg, ab dem 01.03.2004 durch Übernahme der Ausbildungskosten und die Leistung von Unterhaltsgeld zu fördern.
Veröffentlicht am 22.02.2006
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„vistiana“ eröffnet Therapiezentrum und gründet Akademie
Münster - Münster erhält im Bereich Gesundheitswirtschaft bedeutenden Zuwachs: Im März öffnet das private Therapiezentrum „vistiana“ seine Tore. Ab Herbst können Studenten an einer angegliederten Akademie einen Hochschulabschluss als Ergotherapeut, Logopäde oder Physiotherapeut erwerben.
„Diese Neuansiedlung bedeutet einen echten Meilenstein für die Gesundheitsstadt Münster“, freut sich Matthias Günnewig von der Wirtschaftsförderung, der die Firmengründer Roger Ehrenreich und Edith Hansmeier im vergangenen Jahr intensiv beraten hat. Im neuen Gesundheitszentrum und in der vistiana International Academy of Health and Therapy werden in den kommenden Monaten insgesamt 35 neue Arbeitsplätze entstehen.
Veröffentlicht am 26.06.2006
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Noch immer gibt es keine Einigung im Bereich der Fortbildungspflicht. Sie soll nun zu Beginn 2007 in Kraft treten. Zuvor war das 3. Quartal 2006 eingeplant.
Ob dann ebenfalls, die bislang gesammelten Punkte vor 2007 mitgezählt werden können ist unklar.