Veröffentlicht am 18.11.2013
Aktualisiert am 02.07.2026
Arbeitgebende sind verpflichtet betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen, damit bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ab 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitenden (inkl. Praxisinhabende*r) muss ein*e Ersthelfende*r zur Verfügung stehen.
Bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitenden müssen 10 % der anwesenden Mitarbeitenden als Ersthelfende ausgebildet sein.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: