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Veröffentlicht am 27.01.2014
Durch Absetzungen bei einem unserer Mitglieder haben wir davon erfahren, dass die BKK Henschel plus ihren Genehmigungsverzicht aufgehoben hat. Die Kasse hatte uns allerdings nicht darüber informiert.
Sollte es zu Absetzungen wegen nicht eingereichter Genehmigungsanträge bei Ihnen kommen, verweisen Sie bitte entsprechend darauf, dass Ihnen nicht bekannt war, dass der Genehmigungsverzicht aufgehoben wurde, da weder Sie selbst noch Ihr Berufsverband darüber informiert wurde. Gehen Sie entsprechend in Widerspruch und reichen die Verordnung erneut zur Abrechnung ein.
Sollte die BKK Henschel plus weiterhin nicht zahlen, wenden Sie sich bitte zeitnah an uns, damit wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können.
Achten Sie ab sofort darauf, dass alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei der BKK Henschel plus vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung eingereicht werden müssen.