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Elektronische Gesundheitskarte: Forderung nach großem Wurf statt einer Pannenkarte

Veröffentlicht am 04.06.2014

Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte kommen – „dann aber bitte richtig!“ fordern mehr als 30 Verbände der Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und weiterer Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die seit Jahren im eGBR-Fachbeirat zusammenarbeiten.
Der Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. ist von Anbeginn der Fachbeiratssitzungen aktiv im eGBR vertreten.

 
Die Verbände übergaben aus aktuellem Anlass ein Positionspapier an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und fordern darin den Einbezug sämtlicher Gesundheitsberufe in die Gestaltung und Nutzung der Telematikinfrastruktur.
 
Bei der bisherigen Diskussion über die elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige Telematikinfrastruktur (TI) werden wichtige Bereiche des Gesundheitswesens, wie die Heil- und Hilfsmittelversorgung, die Rehabilitation und die ambulante sowie stationäre Pflege, weitgehend ausgeklammert.
 
Die Verfügbarkeit von existentiellen behandlungsrelevanten Informationen im Bereich der nicht-ärztlichen Therapie und Versorgung ist derzeit häufig dem Zufall überlassen, was erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung hat. Durch die TI würde sich das ändern.
 
Das unbefristete Moratorium für das elektronische Rezept darf nicht als Ausrede herhalten, die nicht-approbierten Gesundheitsberufe von der Nutzung der TI auszuschließen. Ohne die Einbindung der über 2.000.000 betroffenen Berufsangehörigen hat der einzelne Patient/Versicherte auch zukünftig keine Möglichkeit auf einen seinen individuellen Bedürfnissen abgestimmten, effektiven Versorgungs- bzw. Rehabilitationsprozess. Die TI ohne die Integration aller Leistungserbringer würde somit ein "zahnloser Tiger", der seine Wirkung nicht entfaltet.
 
Der Nutzen der TI und des elektronischen Heilberufsausweises / Berufsausweises für die Patientenversorgung ist daher zu groß, als dass dieses gesundheitspolitische Prestigeprojekt zum Spielball der Eitelkeiten von berufsständischen Organisationen werden darf. Im Namen des eGBR fordern deren Sprecher deshalb den Gesetzgeber auf, schnellst möglich die notwendigen Änderungen des § 291a SGB V vorzunehmen, damit auch die Gesundheitsfachberufe und die Gesundheitshandwerke ohne Wettbewerbsnachteil am Aufbau und der Nutzung der Telematikinfrastruktur im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung teilnehmen können.
 
Das von mehr als 30 Mitgliedsverbänden des eGBR-Fachbeirates unterstützte Positionspapier wurde am 22.05.2014 im Rahmen eines parlamentarischen Abends der Gesundheitshandwerke an Herrn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben.
 
Aufgabe des Fachbeirates ist es, den Aufbau des länderübergreifenden elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) zu begleiten und das Sitzland des eGBR hinsichtlich der praktischen Erfordernisse der vom eGBR betreuten Berufsgruppen zu beraten.
 
Das eGBR soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an Angehörige der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe übernehmen.
 
Die Heilberufs- und Berufsausweise werden künftig für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der darauf aufbauenden Telematikinfrastruktur (TI) benötigt.
 
Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen gemeinsam vertreten sind.

Das Positionspapier finden Sie hier:
eGBR: Positionspapier der Verbände an Bundesgesundheitsminister übergeben
 

Das Positionspapier wird unterstützt von folgenden Verbänden:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP)
Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands (BOD)
BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE)
Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD)
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA)
Bundesinnungsverband für Orthopädie.Technik  (BIV-OT)
Bundesverband des Sanitätsfachhandels e.V. (BVS)
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland. e.V. (BED)
Bundesverband Medizin-Technologie e.V. (BVMed)
Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen e.V. (BVpta)
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (BPA)
Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V.
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)
Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten (dbs)
Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen –  Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.V. (dba)
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Deutscher HebammenVerband e.V. (DHV)
Deutscher Pflegerat e.V. - Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammen-wesen (DPR)
Deutscher Podologen Verband e.V. (DPV)
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.
Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW)
Interessengemeinschaft eGBR der Gesundheitsberufe in Deutschland (IGGB)
Netzwerk der Fachwissenschaftler in der Medizin e.V.  (NFM)
Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV)
VDB-Physiotherapieverband e.V. (VDB)
Verband der Diätassistenten –  Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
Verband Deutscher Podologen e.V. (VDP)
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF)
Verband Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e.V. (VPT)
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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