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Veröffentlicht am 27.06.2014
Aktualisiert am 01.11.2017
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich darauf verständigt, dass auf Heilmittel-Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1.7.2014 der ICD-10-Code einzutragen ist. Diese Vorgabe betrifft diejenige Diagnose, aufgrund derer die Verordnung ausgestellt wurde (=therapierelevante Diagnose). Der entsprechende ICD-10-GM-Code muss nach den Erläuterungen der GKV-Spitzenverbandes endstellig eingetragen werden.
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