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Veröffentlicht am 09.07.2014
Nach der DAK hat nun auch die Knappschaft einem unserer Mitglieder gegenüber angekündigt, künftig Absetzungen durchzuführen bei Behandlungen, welche später als 12 Wochen nach Ausstellungsdatum durchgeführt werden. Dieses Vorgehen ist nach unserer Einschätzung eindeutig nicht zulässig. Wir lassen den Sachverhalt zusätzlich gerade juristisch prüfen.
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