Veröffentlicht am 07.01.2015
Aktualisiert am 25.07.2024
Mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie gibt der Gesetzgeber Ihnen als Praxisinhaber*in die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug der Krankenkasse ohne vorherige Ankündigung oder Mahnung eine zusätzliche Rechnung zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten unsere selbständigen Mitglieder folgend.
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