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Lapidare Antwort der DAK

Veröffentlicht am 03.02.2015

Wie wir berichteten (DAK und Knappschaft (er)finden einen neuen Absetzungsgrund), hatte die DAK einen neuen Absetzungsgrund erfunden: Die Behandlung 12 Wochen nach Ausstellungsdatum sollte künftig grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

Wir schrieben die DAK im August dazu an und nach mehrmaligen Nachfragen reagierte die DAK nun in einer Mail mit der lapidaren Mitteilung:

"hiermit teilen wir mit, dass das umstrittene Schreiben bezüglich der
12-wöchigen Behandlungsfrist für Verordnungen außerhalb des Regelfalles von
uns nicht mehr an die Therapie-Praxen versandt wird."


Wir freuen uns, dass die DAK nun immerhin bereit ist, keine weiteren Schreiben mit unhaltbaren Absetzungsankündigungen zu versenden, forderten die DAK aber auf, Ihre Ankündigung auch explizit zurück zu ziehen.

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Wenden Sie sich weiterhin bei allen Absetzungen an uns, damit wir Sie dabei unterstützen können, Ihre durchgeführten Leistungen auch vergütet zu bekommen.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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