Berufspolitische Informationen >> Neue Vergütungspreise in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - Der BED e.V. schließt Rahmenvertrag mit der AOK Nordost
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Neue Vergütungspreise in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - Der BED e.V. schließt Rahmenvertrag mit der AOK Nordost

Veröffentlicht am 16.03.2015

Achtung: Es ist eine neue Anerkenntniserklärung für die höheren Vergütungspreise notwendig!

Liebe Mitglieder,
 
der BED e.V. hat mit der AOK Nordost einen Rahmenvertrag zum 01.04.2015 geschlossen. Der AOK Nordost ist es intern auf Grund eines dort unterlaufenen Fehlers jedoch nicht mehr möglich den Vertrag zum Zeitpunkt der Vereinbarung im Hause der AOK gegenzeichnen zu lassen. Das die Verzögerung allein im Hause der AOK Nordost entstand, bestätigt Ihnen gerne Frau Grimm von der AOK Nordost Tel.: 0800 265080 42266 oder Ulrike.Grimm@nordost.aok.de
 
Die AOK Nordost hat uns deshalb gebeten, folgende Information an Sie weiterzugeben:
Zeichnen Sie vorerst und bis spätestens 31.03.2015 die Anerkenntniserklärung mit dem DVE gegen, um von Beginn an von den höheren vereinbarten Vergütungspreisen zu profitieren.
Da die Anerkenntniserklärung unabhängig von der Mitgliedschaft in einem der beiden Berufsverbände ist, entsteht Ihnen kein Nachteil.

Folgend ersehen Sie die neuen Preise:
Vergütungsvereinbarung AOK Nordost

Hier können Sie die vorläufige Anerkenntniserklärung herunterladen und gegenzeichnen:
Anerkenntniserklärung

Bei Fragen hierzu steht Ihnen der BED e.V. wie immer gerne zur Verfügung.

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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