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Das Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz kommt und lässt die Bürger aktiv mitgestalten

Veröffentlicht am 16.03.2015

Eine demokratische Gesellschaft braucht mündige und gut informierte Bürgerinnen und Bürger. Hier haben Staat und Politik eine Bringschuld, sie müssen sich erklären, ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen, veröffentlichen, Barrieren abbauen, sich öffnen. Sie müssen transparenter werden, auch und gerade mit Hilfe der neuen Medien. Im Vordergrund steht das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Information. Dem soll durch ein Transparenzgesetz entsprochen werden.

Bis zum 14.04.2015 ist eine aktive Beteiligung aller Bürger und damit auch aller Ergotherapeuten unter www.transparenzgesetz.rlp möglich.

Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. begrüßt nach intensiver Sichtung das Transparenzgesetz insgesamt, was auch den Beteiligungsprozess mit einschließt, denn durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen der Informationsvermittlung und Kommunikation werden die Verwaltungsbehörden mittelfristig maßgeblich entlastet und zugleich die Bürger besser und aktiver als bislang informiert und gehört; somit sind zukünftig in den Behörden Ressourcen für andere wichtige Verwaltungsakte frei und der politische Einfluss der Bürger wächst.

Der BED e.V. hat den ein oder anderen Paragraphen gegenüber der Landesregierung bereits näher kommentiert, da auch Ergotherapeuten vom Transparenzgesetz betroffen sein könnten, siehe:
https://transparenzgesetz.rlp.de/ecm-politik/transparenzrlp/de/home/archive/draftbill/46686/para/38
 
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist hier einsehbar:
https://transparenzgesetz.rlp.de/transparenzrlp/de/home/file/fileId/52

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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