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Höhere Flexibilität für die Vertragsärzte

Veröffentlicht am 22.02.2006

16.02.06 (psg). Bis Ende März will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ihr Konzept für eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. Viel weiter gediehen sind die geplanten Änderungen des Vertragsarztrechtes: Hierzu hat das Ministerium bereits - noch nicht offizielle - Eckpunkte erstellt. Die beschränken sich aber nicht auf eine Reform der vertragsärztlichen Versorgung.



Mit der Reform des Vertragsarztrechts verfolgt das Gesundheitsministerium zwei Zielrichtungen: Zum einen sollen die Regelungen flexibler gestaltet werden, um drohender Unterversorgung auf regionaler Ebene besser begegnen zu können. Zum anderen soll die ärztliche Vergütung, wie in der Gesundheitsreform 2004 vorgesehen, erneuert werden.

Verschiebung der Altersgrenze

Vorrang hat die Flexibilisierung. "Jetzt müssen die Dinge getan werden, die man sofort ohne große politische Kontroversen in die Tat umsetzen kann", sagte Franz Knieps, Abteilungsleiter "Gesundheitsversorgung/ Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung" im Bundesgesundheitsministerium, im Interview mit dem AOK-Mediendienst. Dazu zählt etwa die Verschiebung der Altersgrenze für Vertragsärzte von jetzt 68 Jahren in Gebieten mit Versorgungsproblemen, was die AOK bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat.

Vorgesehen ist die Möglichkeit, dass ein Arzt auch außerhalb seines Praxissitzes im Gebiet einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) behandeln darf. Und die Spielräume für Vertragsärzte, in ihrer Praxis Ärzte anzustellen, sollen ebenso erweitert werden wie die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit. Bei letzterem sind allerdings Ausgabensteigerungen nicht auszuschließen – wenn etwa ein Arzt de facto mehr Leistungen erbringt, als im Teilzeitvertrag vorgesehen und in der Bedarfplanung entsprechend berücksichtigt sind.

Treffsicherheit muss gewährleistet sein

Mehr Flexibilität im Kassenarztrecht begrüßt auch die AOK. Allerdings, so Michael Weller, Stabsbereichsleiter Politik im AOK-Bundesverband, komme es auf die Treffsicherheit der Regelungen an: "Eine gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass diese Flexibilität wirklich nur für unterversorgte Gebiete gilt. Sonst besteht das große Risiko, dass die Neuregelungen nur zu weiterer Überversorgung in schon heute überbesetzten städtischen Gebieten führen und die ländlichen Regionen wieder das Nachsehen haben."

Schon jetzt steht fest: Eine an der Morbidität der Patienten orientierte Vergütung der Kassenärzte, wie sie in der Gesundheitsreform 2004 für das Jahr 2007 vorgesehen ist, wird ebenso um mindestens ein Jahr verschoben wie die bereits 2002 beschlossene Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) zwischen den Krankenkassen im Jahr 2007. "Es bleibt dabei, dass das zwei Seiten einer Medaille sind", hebt Knieps im Interview den inhaltlichen Zusammenhang zwischen beiden Vorhaben hervor. In den Eckpunkten wird nun als Zieldatum das Jahr 2008 genannt.

"Die Verschiebung der Einführung des Morbi-RSA um ein Jahr ist bedauerlich, wenn auch politisch verständlich, dies aber nur dann, wenn es tatsächlich nur bei der Verschiebung um ein Jahr bleibt," so Weller vom AOK-Bundesverband. "Das Geld der Beitragszahler muss zielgenauer dahin fließen, wo es zur Behandlung von Kranken tastäschlich gebracht wird. Das leistet am besten ein morbiditätsorientiertes System." Nur ein solches System bringe auch den notwendigen Wettbewerb um bessere Qualität und Wirtschaftlichkeit in Gang.

Morbi-RSA als Voraussetzung für eine Finanzreform

Ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich ist für den Leiter des Stabsbereichs Politik zugleich eine zentrale Voraussetzung für jede Art von Finanz- oder Organisationsreform in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weller: "Sowohl Gesundheitsprämie wie Bürgerversicherung und alle denkbaren Mischmodelle brauchen den morbiditätsorientierten Ausgleich so nötig wie jede Art von Zug einen Fahrweg. Wir dürfen also nicht noch mehr Zeit verlieren. Die fachlichen Vorarbeiten sind längst geleistet,er kann zügig realisiert werden, auch wenn die Umstellung des ärztlichen Vergütungssystems noch nicht fertig sein sollte."

Jedes Reformvorhaben müsse ebenso wie eine neue ärztliche Vergütung auf einem Morbi-RSA aufbauen, "sonst versinkt jede Reform im Morast", so Weller. "Ich warne jedenfalls davor, die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen sich weiter verschärfen zu lassen, weil vielleicht bis 2008 die Umstellung der ärztlichen Vergütung noch nicht fertig geworden ist."

Säumige Zahler übernehmen Prozesskosten

Über die Reform des Vertragsarztrechts hinaus plant das Ministerium in seinen Eckpunkten weitere Änderungen. So sollen künftig die Ärzte ausstehende Praxisgebühren vor Gericht entsprechend der Zivilprozessordnung eintreiben. Damit könnten die Prozesskosten dem säumigen Zahler auferlegt werden. Vorgesehen ist auch, die Vorstandshaftung bei den Krankenkassen entsprechend dem Aktienrecht zu gestalten. Muss eine Kasse geschlossen werden, sollen künftig die Kassenverbände nicht für rechtswidrig aufgenommene Darlehen haften.

Mit den Eckpunkten soll auch die Patientenbeteiligung in den Selbstverwaltungsgremien – etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss – stärker verankert werden. Dazu zählen neben dem bereits vorhandenen Mitberatungsrecht das Recht auf Anwesenheit bei der Beschlussfassung und eine bessere Finanzierung der Patientenbeteiligung, etwa durch Aufwandsentschädigungen.

Wann aus den Eckpunkten ein Gesetzentwurf wird, den die Bundesregierung in den Bundestag einbringt, ist noch offen. In jedem Fall werde das Ministerium, so Abteilungsleiter Knieps, "sehr zügig einen Referentenentwurf erarbeiten", sobald die Große Koalition die Eckpunkte gebilligt habe.

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