Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 21.01.2016
Nach Absetzung wegen Überschreitung der 12-Wochen-Frist bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalles mit 40 Einheiten motorisch-funktioneller Doppelbehandlung 1-3 x wöchentlich, ging unser Mitglied in Widerspruch und erhielt seine Leistungen vergütet, nachdem er auf unsere Empfehlung die Frequenzunterbrechungen erläuterte hatte.
Wir freuen uns über diesen Erfolg.
Melden Sie uns jede Absetzung, damit wir auch Sie darin unterstützen können, Ihre Ansprüche den Kassen gegenüber durchzusetzen.