Veröffentlicht am 20.03.2006
Oldenburg - Ein Rundschreiben einiger Oldenburger Hausärzte informiert Patienten jetzt über die neuen Heilmittel-Richtlinien und deren Konsequenzen.
Durch die neue Richtlinie, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, steht den Ärzten pro Patient und Quartal nur noch ein bestimmter Geldbetrag für Verordnungen von Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zur Verfügung. Ziel der Maßnahme ist die Einsparung von rund einem Drittel der bisherigen Kosten für diese Behandlungen. Damit die Richtgrößen eingehalten werden, müssen Ärzte Budgetüberschreitungen aus eigener Tasche bezahlen. So werden für Mitglieder 8,81 Euro, für Familienversicherte 11,39 Euro und für Rentner 21,26 Euro veranschlagt - pro Vierteljahr. Eine durchschnittliche krankengymnastische Einzelbehandlung, so das Info-Blatt, koste jedoch rund 13 Euro. Bekommt ein Patient eine Verordnung über sechs krankengymnastische Anwendungen sind 78 Euro des Budgets verbraucht und neun weitere Patienten beziehungsweise drei bis vier Rentner bleiben ohne Verordnung. Bei schwerkranken Patienten falle die Rechnung noch härter aus. Denn ein schwerkranker Patient, der zwei Mal die Woche physiotherapeutisch behandelt wird, schlägt mit rund 340 Euro zu Buche und erfordert, dass 38 Mitglieder ohne Heilmittelverordnung bleiben müssten.
Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie habe den Ärzten einen derart engen Rahmen gesetzt, der manch gewünschte Anwendung nicht mehr zulasse. In ihrem Info-Blatt schreiben die Oldenburger Hausärzte, dass ihnen durchaus bewusst sei, das durch die eventuelle Ablehnung einer Therapie das Arzt-Patienten-Verhältnis belastet werde, sie bitten jedoch, dies nicht persönlich zu nehmen, sondern stets den gesetzlichen Hintergrund im Auge zu behalten.
Ferner betonen die Oldenburger Ärzte der Praxen Böttcher und Kirschall, Humke und Böhnke, Lutyj, Stöve und Falk sowie Niggemeyer und Großlaub, dass sich ihr Verordnungsverhalten nicht gegen die Physio-, Ergo- und Sprachtherapeuten richte, sondern auch sie Sorgen um etwa Arbeitsplätze in den Krankengymnastikpraxen hätten. CVB