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journal med: Heilmittel: Jetzt auch Praxisbesonderheiten für Erwachsene

Veröffentlicht am 20.03.2006

Mit der Vereinbarung von Praxisbesonderheiten auch für Erwachsene sind die Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln in Nordrhein beseitigt“, so Dr. Leonhard Hansen, der Vorsitzende der KV Nordrhein. Der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist es gestern Abend gelungen, eine Einigung mit den nordrheinischen Krankenkassen zu erzielen.

Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln waren entstanden, nachdem zum 1. Januar 2006 erstmals arztbezogene Richtgrößen für die Verordnung von Heilmitteln in Kraft getreten waren. Mit Hilfe dieser vom Gesetzgeber geforderten Richtgrößen soll die Verordnung von Heilmitteln im Rheinland auf ein Volumen von 390 Millionen Euro begrenzt werden. Im Jahr 2005 wurden Heilmittel für insgesamt 415 Millionen Euro verordnet.

Im vereinbarten Katalog der Praxisbesonderheiten sind unter anderem enthalten: Patienten mit schweren Lähmungen; Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS sowie Wachkomapatienten und Schlaganfallpatienten bis zu 12 Monate nach Eintritt des Ereignisses; Krankengymnastik und Lymphdrainage für die ersten zwei Monate nach chirurgisch-orthopädischen Eingriffen; Lymphdrainage für die ersten 12 Monate bei einem gestörten Lymphabfluss auf Grund einer Krebs-Behandlung.

Rheumatologen sind grundsätzlich von einer Richtgröße befreit. Auch die Kinder-Liste wurde noch einmal erweitert.
„Der jetzt vereinbarte Indikationskatalog legt eindeutig fest, bei welchen Erkrankungen die Verordnung von Physio- und Ergotherapie oder Logopädie unstreitig notwendig ist“, erläutert Hansen.

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