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Veröffentlicht am 16.03.2016
Die Heilmittelrichtlinie gibt grundsätzlich für ergotherapeutische Verordnungen den Beginn der Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum vor. Wenn also z.B. am 1. eines Monats die Verordnung ausgestellt wurde, muss die erste Behandlung spätestens am 15. des Monats statt finden.
Die Rahmenempfehlung erlaubt aber in begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung dieser Frist.
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