Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 18.05.2016
Aktualisiert am 10.01.2018
Die gute Nachricht vorweg: Mit der Anlage 3 der neuen ab 1.5.2016 gültigen Rahmenempfehlung erhalten Ergotherapeuten klare und weitreichende Möglichkeiten fehlerhaft ausgestellte Verordnungen selbst zu korrigieren. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch erheblich gemindert.
Zu beachten sind hierbei allerdings die Details, da es unterschiedliche Kategorien der Korrekturmöglichkeiten gibt.
Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Informationen aufgeführt und erläutert.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: