Veröffentlicht am 19.07.2016
Es klingt wie ein Traum:
Wegfall der Grundlohnsummenbindung und Fristensetzung bei Schiedsverfahren für schnellstmögliche und angemessene Vergütungspreisabschlüsse, sowie die Schaffung von deutlich mehr Entscheidungsfreiheiten im Verordnungsgeschehen für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Sprachtherapeuten.
Endlich werden die vom BED e.V. schon seit mehr als 10 Jahren geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen die Vergütung der Heilmittelerbringer auf ein angemessenes Niveau anzuheben, welches auch der Verantwortung und Leistung der Berufsgruppe entspricht.
Nun gilt es das Gesetz in einigen Punkten noch zu optimieren und vor allem auch zum Abschluss zu bringen, denn Gegenwind gibt es wie zu erwarten von Seiten des GKV-Spitzenverbandes, der den Gesetzesentwurf zum größten Teil ablehnt:
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 09.06.2016Besonders deutlich wird dabei eines: Die Relevanz der Heilmittelerbringer in der gesundheitlichen Versorgung sowie bei der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands steht im Gegensatz zu früher für alle Verbände und Vereinigungen im Gesundheitswesen und damit auch für den GKV-Spitzenverband, sowie für Politiker nunmehr völlig außer Frage. Dennoch sollen Ergotherapeuten, Physiotherapeuten
und Sprachtherapeuten- ginge es nach den Krankenkassen- weiterhin durch ausbleibende Vergütungsanpassungen bei zugleich steigender Leistung und Leistungsqualität dazu missbraucht werden, den Finanzspalt zwischen steigenden Ausgaben und Einnahmen im Gesundheitswesen zu füllen und damit als Dehnungsfuge zu fungieren, statt endlich die geeigneten Reformen durchzuführen.
Sollte es allen Beteiligten dennoch gelingen den Gesetzentwurf zur Umsetzung zu bringen, geht es für die Berufsverbände und alle Therapeuten gemeinsam daran, diesen gesetzgeberischen Rahmen nunmehr auch tatsächlich mit Leben zu füllen und dabei vor allem angemessene Vergütungen auszuhandeln und durchzusetzen.
PDF:
Stellungnahme und Anhörung des BED e.V. im Bundestag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG