Veröffentlicht am 28.07.2016
Brandenburg: AOK NordostDie neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.07.2016 ausgeführt werden.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Anlage 5: Erklärung zur Behandlung in einer sozialen Einrichtung, die bei Abrechnung der Position 59935 mit den Abrechnungsunterlagen an die Kasse zu senden ist.
Mecklenburg-Vorpommern: AOK Nordost, IKK Nord und KnappschaftDie neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.07.2016 ausgeführt werden.
Beachten Sie bei der Knappschaft und AOK Nordost in diesem Zusammenhangauch die Anlage 5: Erklärung zur Behandlung in einer sozialen Einrichtung, die bei Abrechnung der Position 59935 mit den Abrechnungsunterlagen an die Kasse zu senden ist.
Sachsen-Anhalt: IKK gesund plusDie Vergütungssätze dieser Preisvereinbarung gelten für vertragsärztliche Verordnungen, die ab dem 15. Juli 2016 ausgestellt werden.
Sachsen: AOK PlusDie neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.07.2016 ausgeführt werden.
Thüringen: AOK PlusDie neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer vertragsärztlichen Verordnung ab dem 01.07.2016 ausgeführt werden.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
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