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Veröffentlicht am 08.08.2016
Die Ergänzung der Heilmittelrichtlinie um die Regelungen bezüglich Verordnungen aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements sind am 04. August 2016 in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2015 einen Zusatz zur Heilmittelrichtlinie beschlossen und diesen Beschluss aufgrund einer Auflage des Bundesgesundheitsministeriums im Mai 2016 noch geringfügig geändert. Diese Änderungen sind nun in Kraft getreten.
Die eingeführten Regelungen entnehmen Sie bitte
unserem diesbezüglichen Artikel.