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Veröffentlicht am 09.08.2016
Die neuen Preise können für alle Behandlungen abgerechnet werden, die aufgrund einer ab dem 01.05.2016 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnung ausgeführt werden.
Aufgrund länger andauerndem Unterschriftenverfahren konnte die Veröffentlichung erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Sollten Sie zwischenzeitlich bereits Verordnungen mit den alten Preisen abgerechnet haben, so berechnen Sie die Vergütungserhöhung mit der nächsten Verordnungsabrechnung noch nach, mit der Argumentation:
Aufgrund verzögertem Unterschriftenverfahren der Vertragspartner konnte mir die Preisliste nicht zeitnah zugestellt werden, demzufolge konnte eine korrekte Abrechnung zum Abrechnungszeitpunkt nicht erfolgen.
Unseren selbständigen Mitgliedern stehen die Preislisten zum Download zur Verfügung.
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