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Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Liberalisiertes Vertragsarztrecht muss Überversorgung abbauen

Veröffentlicht am 09.05.2006

03.05.06 (psg). Als einen Schritt in die grundsätzlich richtige Richtung bezeichnet die AOK die Pläne für eine Liberalisierung des Vertragsarztrechtes. Mehr Flexibilität sei dringend notwendig, sagt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Ziel muss es sein, die ambulante Versorgung der Versicherten zu verbessern und zugleich bestehende Überversorgung besonders in Ballungsgebieten abzubauen."

In der angestrebten Reform sieht v. Stackelberg die Chance, drohende Lücken in der ambulanten Versorgung gerade in ländlichen Regionen zu verhindern - etwa durch die Anstellung von Ärzten oder durch die Möglichkeit, dass ein Vertragsarzt auch außerhalb seines Praxissitzes tätig wird. Umso wichtiger sei es, darauf zu achten, dass die Liberalisierung nicht zu unkontrollierten Leistungsausweitungen führe. "Die Instrumente zur Steuerung der Mengen- und Ausgabenentwicklung in der ambulanten Versorgung müssen ebenfalls weiterentwickelt werden", mahnt v. Stackelberg. Andernfalls werde die bestehende Überversorgung in Ballungszentren weiter verfestigt.

Anreize für unterversorgte Regionen sinnvoll

Deshalb schlägt der AOK-Vize vor, mit der Reform Anreize zum Abbau der Überversorgung zu schaffen. "Ärzte, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, erhalten einen Sicherstellungszuschlag. Hingegen müssen Ärzte, die in überversorgten Gebieten eine Praxis übernehmen, einen Sicherstellungsabschlag hinnehmen." Damit würden die Finanzmittel zugunsten unterversorgter Regionen neu verteilt. Denn die jetzige Bedarfsplanung sei, so erläutert v. Stackelberg, lediglich in der Lage, eine weitere Steigerung der Überversorgung zu verhindern; ein Abbau sei auf diesem Weg nicht möglich.
Für dringend notwendig hält v. Stackelberg eine neue Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Es sei zwar positiv, dass die Grenze in den vergangenen Jahren Lücken bekommen habe. So übernehmen Kliniken fachärztliche Leistungen, niedergelassene Fachärzte erbringen vormals stationäre Leistungen. Aber es fehlt nach den Worten des AOK-Vize die Möglichkeit, die Vergütung dieser Leistungen jeweils vom Klinikbudget oder vom ambulanten Budget abzuziehen; es kommt also zu zusätzlichen Ausgaben.
"In Zeiten, in denen die Regierung die Krankenkassen wiederholt zur Senkung von Beitragssätzen auffordert, kann nicht gleichzeitig ein lockerer Umgang mit extrabudgetärer "On-top-Vergütung" erwartet werden", kritisiert v. Stackelberg.

Abbau von Bürokratie notwendig

Ein wichtiges Ziel ist für die AOK der Abbau der Bürokratie in der medizinischen Versorgung. "Vor allem bei den Disease-Management-Programmen muss der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden", fordert v. Stackelberg. Im Mittelpunkt müsse die "gute Behandlung des Patienten stehen". Die AOK habe bereits entsprechende Vorschläge in die Arbeitsgruppe Bürokratieabbau eingebracht, die das Bundesgesundheitsministerium einberufen hat.

Vorreiter für mehr Qualitätstransparenz in Kliniken

Im Bemühen um mehr Transparenz in der Gesundheitsversorgung ist die AOK bundesweit Vorreiter. Als erste Kasse hat sie ihren Versicherten bereits im August 2005 eine Internet-Suchmaschine zur Krankenhaus-Recherche angeboten. Der "Krankenhaus-Navigator" auf dem Versichertenportal http://www.aok.de. ermöglicht die bundesweite Suche nach der passenden Klinik zu ausgewählten Behandlungsangeboten. Der Versicherte erhält die Basisdaten des jeweiligen Hauses und Zusatzinfos zu besonderen Behandlungsprogrammen. Außerdem wird angegeben, wie häufig eine bestimmte Behandlung in dieser Klinik vorgenommen wird, auch im Vergleich zu anderen Häusern. "Die Häufigkeit ist ein Indikator für die Qualität einer Behandlung", erläutert v. Stackelberg. Denn in der Regel sinkt mit zunehmender Erfahrung bei einem Eingriff die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers.
Ähnlich, aber erheblich umfangreicher ist das Recherche-Tool, das die AOK den Profis im Gesundheitswesen, vor allem den einweisenden Ärzten, im Internet anbietet. http://www.klinik-konsil.de erlaubt die bundesweite Suche nach der passenden Klinik für eine bestimmte Leistung anhand von 1.300 Behandlungen, mehr als 1.600 Diagnosen und der Fallpauschalen, der so genannten Diagnosis Related Groups (DRG). Wie beim Krankenhaus-Navigator für die Versicherten wird auch hier die Häufigkeit einer Behandlung angegeben. Datenbasis sind die so genannten strukturierten Qualitätsberichte, die im vergangenen Herbst alle Krankenhäuser erstmals vorlegen mussten. Die AOK hat diese Berichte so aufgearbeitet, dass sie datenbankfähig sind. Zusätzlich werden die Leistungsdaten aller 17 AOKs herangezogen. "Damit bietet das Klinik-Konsil die bisher breiteste Datenbank für die Recherche medizinischer Leistungsangebote der Krankenhäuser", erläutert v. Stackelberg.
Der AOK gehen die derzeitigen Qualitätsberichte der Kliniken jedoch nicht weit genug. Sie basieren auf den Angaben der jeweiligen Häuser, führen lediglich die zehn häufigsten Eingriffe einer Fachabteilung auf und verpflichten die Kliniken nicht, Angaben über die Ergebnisse ihrer Leistungen zu machen. Dies reiche aber künftig nicht aus, so v. Stackelberg: "Wir brauchen endlich Angaben über die Qualität einer Behandlung, damit Patienten und Ärzte die Ergebnisqualität vergleichen können."

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