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Veröffentlicht am 09.05.2006
Die Grafik können Sie hier online abrufen:
http://www.aok-bv.de/presse/presseservice/psgthema/index_07524.htmlText zur Grafik:
2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen mehr als sechs Milliarden Euro an finanziellen Belastungen schultern, die meisten vom Gesetzgeber vorgegeben.
Schwerster Brocken ist die vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses von jetzt 4,2 Milliarden auf 1,5 Milliarden Euro. Der Zuschuss wurde erst mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt, um die versicherungsfremden Leistungen der Kassen etwa für Mutterschaftsgeld zu finanzieren. Die zwei Milliarden Euro Mehrausgaben für Arzneimittel beziehen sich lediglich auf den so genannten Struktureffekt, etwa durch die seit Jahren anhaltende Verschiebung hin zu teureren Präparaten oder durch Preissteigerungen aufgrund anderer Packungsgrößen. Beim Arbeitslosengeld II resultieren die Belastungen aus einer abgesenkten Bemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge, die der Bund zahlt. Entlastungen bringen die Anhebung des Pauschalbeitragssatzes bei Minijobs von 25 auf 30 Prozent, der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit für Sonntags-/Feiertags- und Nachtzuschläge über 25 Euro pro Stunde sowie das neue Gesetz für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG).