Veröffentlicht am 23.12.2016
Ärzte mit bestimmten Qualifikationen können unter Einbindung von Heilmittelerbringern einen Antrag bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Spezialisierten Geriatrischen Diagnostik stellen. Es handelt sich hier also um zusätzliche Leistungspositionen, deren Abrechnung bestimmten Ärzten vorbehalten ist.
Die spezialisierte geriatrische Versorgung umfasst insbesondere die Durchführung geeigneter geriatrischer Assessmentverfahren (z.B. Selbstversorgungsfähigkeit, Mobilität, Kognition, Emotion, Ernährung, Schmerz, instrumentelle Aktivitäten), die systematische Erhebung relevanter Kontextfaktoren unter Verwendung eines Sozialassessments in mindestens fünf Bereichen (z.B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) sowie weitere syndrombezogene geriatrische Untersuchungen oder vertiefende Assessmentverfahren, um Hinweise für Funktionsstörungen und Risiken des geriatrischen Patienten zu erkennen, sowie die Bewertung der geriatrischen Syndrome.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: