Die Inhalte dieses Artikels wurden vor über 3 Jahren das letzte Mal überarbeitet und sind daher
möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen zum selben Thema finden Sie über unsere Suchfunktion oder unser
Stichwortverzeichnis. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter
+49 6438 9279 000 oder
info@bed-ev.de.
Veröffentlicht am 17.02.2017
Aktualisiert am 10.03.2019
Mit rückwirkender Gültigkeit zum 1.1.2017 ist nun der neue Rahmenvertrag der Ersatzkassen mit bundesweiter Gültigkeit abgeschlossen worden.
Der neue Vertrag löst für alle zugelassenen Ergotherapeuten den alten Vertrag automatisch ab, sodass keine neue Anerkenntniserklärung für dessen Gültigkeit unterzeichnet werden muss.
Die meisten Regelungen sind inhaltsgleich mit dem vorher gültigen Vertrag. Wir informieren Sie daher hier nur über die wichtigsten Änderungen.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: