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KV Niedersachsen bestätigt: Handschriftliche Korrekturen durch den Arzt weiterhin zulässig

Veröffentlicht am 24.02.2017

Im Zusammenhang mit Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen mit der seit Jahresbeginn vorgeschriebenen Arztsoftware haben wir nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sondern auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) angeschrieben, weil aus Niedersachsen besonders viele Probleme gemeldet wurden. Viele Ärzte in Niedersachsen waren der Überzeugung, dass handschriftliche Änderungen von Verordnungen nun grundsätzlich nicht mehr zulässig seien. Dies ist definitiv nicht zutreffend und wurde uns gerade auch schriftlich von der KVN bestätigt.

Selbstverständlich darf ein Arzt auch in Zukunft nach Ausdrucken einer Heilmittelverordnung eine handschriftliche Änderung durchführen. Diese muss er für die Gültigkeit lediglich mit zusätzlichem Datum, Stempel und Unterschrift versehen.

Laut KVN ist die KBV bereits dabei, die aufgetretenen Probleme mit den Software-Herstellern zu klären.

Kontaktieren Sie uns bitte gerne, wenn Sie mit einem Arzt zu keiner zufrieden stellenden Lösung kommen, damit wir Sie beraten und unterstützen können.


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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