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Veröffentlicht am 10.03.2017
Bereits zum 4.8.2016 ist der §16a in die Heilmittelrichtlinie integriert worden, welcher das Entlassmanagement, also Verordnungen aus dem Krankenhaus im direkten Anschluss an einen stationären Aufenthalt, regelt. Wir berichteten.
Die konkrete Umsetzung muss in einem entsprechenden Rahmenvertrag detailliert geklärt werden. Die beteiligten Verbände (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) konnten sich jedoch nicht einigen und so ist der Rahmenvertrag Entlassmanagement durch das Bundesschiedsamt festgelegt worden, welcher zum 1.7.2017 in Kraft treten soll.
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