Veröffentlicht am 16.07.2006
(13.07.06) Mit Einführung des Gesundheitsfonds 2008 wird es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen geben. So hat es die Große Koalition in ihren Eckpunkten vorgesehen. Gespeist werden soll der Fonds aus einkommensabhängigen Beiträgen der Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber sowie aus Steuergeldern.
Die Krankenkassen erhalten für jeden Versicherten aus dem Gesundheitsfonds eine Pauschale. Dabei soll die jeweilige Versicherungsstruktur – Alter, Geschlecht, Krankheitshäufigkeit – in der Höhe der Pauschale berücksichtigt werden. Sind die Kosten einer Kasse höher als die Zahlungen aus dem Fonds, kann die Kasse von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Der wird entweder einkommensabhängig oder pauschal erhoben.
Vorgesehen ist, dass die Finanzierung der Gesundheitsausgaben zu mindestens 95 Prozent aus dem Fonds erfolgen soll. Als Obergrenze für den Zusatzbeitrag ist ein Prozent des Haushaltseinkommens festgesetzt.
Die Steuerfinanzierung beginnt 2008 mit 1,5 Milliarden Euro und steigt 2009 auf drei Milliarden. "In den Folgejahren soll der Zuschuss weiter ansteigen", heißt es in den Eckpunkten. "Seine Finanzierung ist in der kommenden Legislaturperiode sicherzustellen."