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Veröffentlicht am 06.10.2017
Nach langem Hin und Her ist nun ab 01.10.2017 die direkte Weiterbehandlung von Patienten nach dem Klinikaufenthalt durch Verordnung aus dem Krankenhaus endlich praktisch möglich. Die beteiligten Parteien haben sich nach Schiedsspruch, Klage, Änderungsvereinbarung und Rücknahme der Klage nun auf den Rahmenvertrag Entlassmanagement geeinigt.
Für Heilmittelerbringer bedeutet dies konkret:
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