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Veröffentlicht am 18.01.2018
Da die Krankenkassen leider nicht aktiv über den Genehmigungsvorbehalt unterrichten und an der Hotline von unterschiedlichen Mitarbeitern auch mal unterschiedliche Informationen diesbezüglich heraus gegeben werden, gab es in den letzten Wochen Fehlinformationen, welche wir an Sie weiter gegeben haben. Dies bitten wir erneut zu entschuldigen.
Mittlerweile liegt uns eine schriftliche Aussage der
Metzinger BKK vor, dass
bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor Behandlungsbeginn ein Genehmigungsantrag gestellt werden muss.
Die Kontaktdaten für Genehmigungsanträge sowie die Aussagen zu Genehmigungspflicht und Genehmigungsverzicht finden Sie in unserer
Liste der Kassen.
Grundsätzliche Informationen finden Sie auch in unserem
Stichwort Verordnung außerhalb des Regelfalls.