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Veröffentlicht am 19.01.2018
Derzeit gibt es Absetzungen veranlasst durch das DDG für die Barmer mit der Begründung:
"Nicht bei allen Therapieeinheiten wurde das Behandlungsintervall (14 Tage) bzw. die ärztliche Terminvorgabe eingehalten. Bevor wir eine Teilabsetzung vornehmen geben wir Ihnen Gelegenheit, ggf. den Grund der Überschreitung anzugeben."
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