Veröffentlicht am 09.02.2018
Aktualisiert am 11.10.2022
Als Arbeitgeber*in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Angestellten bestimmte Gesetzestexte zur Kenntnis zu geben. Diese sogenannte Aushangpflicht können Sie erfüllen, indem die Gesetze an einem für alle Mitarbeitenden zugänglichen Ort ausgehängt oder ausgelegt werden. Alternativ können die Gesetzestexte auch über die betrieblich üblichen Kommunikationswege in einem elektronischen Verzeichnis jederzeit zugänglich gemacht werden.
In jedem Fall muss für den/die Arbeitnehmer*in die Möglichkeit bestehen, sich unbeaufsichtigt und ohne Schwierigkeiten über den aushangpflichtigen Inhalt zu informieren.
Dieser Artikel steht ausschließlich BED-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf die Inhalte zu erhalten: