Veröffentlicht am 05.09.2006
Die AOK hat einen neuen Vorstoß für mehr Vertragsfreiheit unternommen. Künftig sollten die Einzelverträge nicht mehr nur für die Integrierte Versorgung möglich sein, sondern auch innerhalb von Sektoren, heißt es in einem für die AOK erstellten Gutachten. Das Geld für die Verträge soll von der Gesamtvergütung abgezogen werden. Vertragspartner könnten nach Ansicht der Gutachter auch Ärzte ohne KV-Zulassung sein.
Noch ist es zu schaffen, dass in dem von Union und SPD geplanten Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung am Ende tatsächlich genug drin ist, damit der Titel stimmt", sagte AOK-Chef Hans Jürgen Ahrens bei der Vorstellung der Studie.
Mit mehr Einzelverträgen wollen die Autoren des Gutachtens Wirtschaftlichkeitspotenziale erschließen. Im Kollektivsystem ist das ihrer Ansicht nach nicht möglich. Die Anschubfinanzierung für IV-Verträge will die Wissenschaftlergruppe auf die sektorspezifischen Verträge ausweiten. Entsprechend müsse ihre Höhe verdoppelt werden. Zudem solle der Gesetzgeber die Laufzeit der Anschubfinanzierung um fünf Jahre verlängern.
Um langfristig von einem kollektivvertraglichen System zu einem Einzelvertragssystem übergehen zu können, fordern die Gutachter für Selektivverträge klare Regeln für eine Budgetbereinigung für die Zeit nach dem Auslaufen der Anschubfinanzierung. "Es gilt der Grundsatz, dass die Kollektivbudgets um den Beitrag bereinigt werden, den die im Selektivvertrag erbrachten Leistungen im Kollektivsystem gekostet hätten", schreiben sie.
Auch mit Leistungserbringern ohne KV-Zulassung sollten die Kassen künftig Verträge schließen können, empfehlen die Wissenschaftler. Für diese neue Vertragsfreiheit muss das Steuerrecht ihren Vorstellung zufolge so ausgestaltet werden, dass alle Leistungserbringer – unabhängig von ihrer Rechts- oder Kooperationsform – gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen.
Mehr Handlungspielraum sollen die Kassen auch bei der Arzneimittelversorgung erhalten. "Wirkungsvolle Anreize zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung können nur auf selektivvertraglicher Ebene gesetzt werden", glauben die Gutachter. Deswegen halten sie es für notwendig, dass die Kassen außer Herstellerrabatten auch für einzelne Produkte Preise mit den Arzneimittelherstellern vereinbaren können.
Für Krankenkassen, die mehr als zehn Prozent ihrer Versorgung über Selektivverträge organisiert, sollen dem Gutachten zufolge leistungsbezogene Mindeststandards gelten, die sie in ihren Verträgen einhalten müssen. Festlegen solle sie der Gemeinsame Bundesausschuss. Die zuständige Aufsichtsbehörde müsse dann überprüfen ob, diese Standards eingehalten werden.
Das Gutachten wurde im Auftrag der AOK von Prof. Dieter Cassel, Dr. Stefan Greß und Prof. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen, Prof. Ingwer Ebsen von der Universität Frankfurt sowie Sabine Schulze und Dr. Klaus Jacobs vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WidO) erstellt.
Mo, 04.09.2006 17:49 / asl
Na wenn das keine guten Aussichten auch für leistungsgerechte Entlohnung im Bereich Heilmittel und der einzelnen qualifizierten Leistungserbringer sind!