Veröffentlicht am 27.04.2018
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25.5.2018 in Kraft und bis dahin muss jeder selbständige Heilmittelerbringer und jede Heilmittelpraxis ein Datenschutzkonzept nicht nur im Kopf, sondern nachweisbar dokumentiert haben.
Legen Sie also einen Aktenordner an und legen Sie los.
Auf unserer Webseite finden Sie einen neuen Unterpunkt bei den Unterlagen für den Praxisalltag >> Datenschutz
Hier finden Sie zunächst einen Artikel
Datenschutz in der Heilmittelpraxis, welcher grundsätzliche Informationen und eine Übersicht über die zu bearbeitenden Themen enthält. Dieser Artikel selbst wird von uns künftig ständig erweitert und aktualisiert werden und wir informieren Sie jeweils über entsprechende Erweiterungen per Newsletter.
Die Rechtslage ist selbst unter Experten und Behörden noch derart unklar und in vielen Punkten strittig, dass sich erst im Laufe der Zeit zeigen wird, wie die in den Gesetzen formulierten Dinge tatsächlich konkret umzusetzen sind. Nichtsdestotrotz sind Sie verpflichtet bereits zum 25. Mai ein Datenschutzkonzept zu dokumentieren. Hierbei begleiten wir Sie gerne.
Unsere grundsätzliche Empfehlung lautet: Falls Sie es noch nicht getan haben, fangen Sie jetzt an, Ihr Datenschutzkonzept zu erstellen. Dieses besteht aus mehreren Teilen, welche im Artikel
Datenschutz in der Heilmittelpraxis aufgeführt und erläutert sind und zu denen wir entsprechende Hilfestellungen für Sie herausgesucht und/oder erstellt haben.
Beginnen Sie mit dem
Impressum und der
Datenschutzerklärung und stellen Sie diese auf Ihrer Webseite ein, sofern Sie eine haben, weil dieser Bereich Ihrer Praxis für alle öffentlich zugänglich ist und daher besonders anfällig für Abmahnungen oder ähnliches.
Erstellen Sie als nächstes die
Patienteninformation, händigen diese an Ihre Patienten aus und hängen sie am besten zusätzlich in Ihrer Praxis aus.
Sofern Sie
Mitarbeiter beschäftigen, lassen Sie die
Verpflichtungserklärung unterschreiben und heften diese entsprechend ab. Notieren Sie hierzu in Ihrem Kalender am Besten eine jährliche Wiederholung und notieren Sie dies als eine Maßnahme in Ihren technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
Dann beginnen Sie mit einer Aufstellung Ihrer
Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM), welche Sie konkret in Ihrer Praxis zur Einhaltung des Datenschutzes etabliert haben.
Zu all diesen Punkten finden Sie wie erläutert Informationen und Vorlagen in unserem Artikel
Datenschutz in der Heilmittelpraxis.
Nehmen Sie diese Verpflichtung als Chance wahr, sich mit diesem wichtigen Thema in Ihrer Praxis zum Wohle Ihrer Patienten und Mitarbeiter auseinander zu setzen. Letztlich ist es gar nicht so schwierig, wie es zunächst zu sein scheint.
In Kürze geben wir Ihnen weitere Empfehlungen und Informationen zu weiteren Schritten.