Veröffentlicht am 15.06.2018
Aktualisiert am 07.03.2025
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Daher müssen auf jeder Webseite - egal ob gewerblich oder privat - Informationen zum Datenschutz gut sichtbar vorhanden sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen für z.B. nicht öffentlich zugängliche private Webseiten. Die Bestimmungen dazu waren bis 2021 im §13 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das Telemediengesetz gibt es mittlerweile aber nicht mehr.
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