Veröffentlicht am 15.06.2018
Aktualisiert am 07.03.2025
Jede Person, die eine Internetseite besucht, hat das Recht zu erfahren, ob und zu welchem Zweck durch den Besuch der Seite oder die Nutzung der dortigen Angebote welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Daher müssen auf jeder Webseite - egal ob gewerblich oder privat - Informationen zum Datenschutz gut sichtbar vorhanden sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen für z.B. nicht öffentlich zugängliche private Webseiten. Die Bestimmungen dazu waren bis 2021 im §13 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das Telemediengesetz gibt es mittlerweile aber nicht mehr.
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