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Die Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln ist gefährdet - die Schulgeldfreiheit der Heilmittelberufe muss daher schnell umgesetzt werden

Veröffentlicht am 09.07.2018

Schreiben des BED an den Bayrischen Ministerpräsident Dr. Markus Söder


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,

der Fachkräftemangel zeigt sich seit Jahren und nimmt in diesem Jahr besorgniserregende Formen an. Unter Anderem erkennbar daran, dass in einem Flächenland wie Bayern Hausbesuche durch die völlige Überlastung der Therapiepraxen in den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie nicht mehr durchgeführt werden können. Dazu kann nahezu jede beliebige Praxis in Bayern befragt werden. Die Antwort wird lauten: Die Kapazitäten sind erschöpft, wir sind am Limit.

Nicht umsonst finden Sie seit kurzem Pressemitteilung über Pressemitteilung in den Medien, über die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Bevölkerung und die deutsche Wirtschaft.

Auch wenn die Agentur für Arbeit in ihrer Berechnung zum Fachkräftebedarf „nur“ für Physiotherapeuten und Podologen einen Engpass ausgibt, gilt selbiges auch für Logopäden und Ergotherapeuten. Die Ergotherapeutischen Praxisinhaber melden Ihre offenen Stellen nur schon lange nicht mehr der Agentur für Arbeit, da die Erfahrung der Praxisinhaber seit vielen Jahren ist, dass von der Agentur keine mehr oder nur unpassende Therapeuten vermittelt werden.[1]

Die IHK spricht in ihrem aktuellen Fachkräftereport[2] über ein Defizit von 12.000 Fachkräften in den medizinischen Gesundheitsberufen. Bis 2030 wird das Gesundheits- und Sozialwesen zu den am stärksten betroffenen Branchen gehören. Für Bayern bedeutet dies im Zeitraum 2018 bis 2030 Wertschöpfungsverluste von insgesamt 325 Mrd. €.

Die Schülerzahlen in den Heilmittelberufen sind seit Jahren rückläufig, während der Bedarf an diesen Fachkräften durch die demographische Entwicklung noch weiter ansteigt.

Eine der maßgeblichen Ursachen des Fachkräftemangels liegt in der Erhebung von Schulgeld für die Ausbildung, bei zugleich weniger jungen Menschen im ausbildungsfähigem Alter und damit einem stärkeren Wettbewerb der Branchen und Berufe untereinander.

Das Schulgeld ist ein deutlicher Wettbewerbsnachteil beim Anwerben von zukünftigen

Ergotherapeuten und weiteren Heilmittelberufen in Konkurrenz mit anderen Berufen.

Ergotherapieschüler müssen derzeit zwischen 235,- und 496,- EUR im Monat für ihre Ausbildung aufwenden, während in allen anderen Berufen statt dessen eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist.

In Bayern wird die Ausbildung durch 20 Privatschulen gesichert, welche zur Finanzierung der hochwertigen Ausbildung Schulgeld erheben müssen. Im Koalitionsvertrag des Bundes wird zwar das Thema Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe genannt, jedoch wird die Umsetzung der Bundesregelung noch länger andauern. Die Schulgeldbefreiung für Therapieberufe ist jedoch auch medial schon in aller Munde, so dass potentielle Therapieschüler auf deren Einführung nun warten.

Die ersten Ergotherapieschulen haben beispielsweise in NRW deshalb schon Insolvenz anmelden müssen. Die bayrischen Schulen werden folgen

Somit wird sich die Situation in Bayern kurzfristig verschärfen.

Wir bitten Sie und den Freistaat Bayern daher eindringlich eine eigenständige Übergangslösung bis zur Bundesregelung zu schaffen und damit das Thema Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe kurzfristig umzusetzen.
Als praktikabel und schnell umsetzbar würde sich ein Modell analog zum im Jahr 2013 geschaffenen Pflegebonus anbieten, welches über Landesbildungsfinanzierungsgesetz realisiert wurde.

Wir hoffen hier sehr auf Ihre Unterstützung.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

Herzliche Grüße



Christine Donner

Quellen:
[1] Seite 18 :https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/BA-FK-Engpassanalyse-2017-12.pdf

[2] https://www.ihk-muenchen.de/de/Wirtschaftsstandort/Fachkr%C3%A4ftesicherung/fachkraeftereport-2018/


Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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