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Heilberufeausweis: Wer kriegt ihn? Wer gibt ihn aus?

Veröffentlicht am 04.10.2006

Für das Ausstellen des eRezepts benötigen die Ärzte einen elektronischen Arztausweis, mit dem sie sich als Arzt ausweisen und das Rezept signieren können. Der Arztausweis muss bei der Ärztekammer beantragt werden (Preis circa 50 – 70 Euro).

27.09.06 - Jeder Arzt soll nur einen elektronischen Arztausweis sowie eine Zweitkarte bekommen, erklärte Philipp Stachwitz vom Projektbüro HPC der Bundesärztekammer. Die Zweitkarte sollte im Tresor aufbewahrt werden und bei Verlust oder Beschädigung der Erstkarte genutzt werden. Muss erst eine neue Karte bei der Ärztekammer bestellt werden, kann das mehrere Stunden dauern und der Patient muss so lange auf sein Rezept warten.

Angehörige verkammerter Heilberufe wie Ärzte, psychologische Psychotherapeuten oder Apotheker bekommen die Karten von ihren Kammern. Komplizierter wird es bei den nichtverkammerten Gesundheitsberufen wie Logopäden, Physiotherapeuten, Hebammen et cetera werden. Hier ist noch unklar, wer die Karten ausgeben soll. In den Testregionen machen das vorläufig die Länder. Krankenhäuser können für ihre Angestellten Mitarbeiterausweise ausstellen.

Fehlen des Ausweises käme einem Berufsverbot gleich

Für eine endgültige Lösung werden mehrere Varianten diskutiert. Ausgabestellen könnten die Krankenkassen, die gematik, die Berufsverbände, Arbeitgeber oder öffentliche Stellen sein. Dr. jur. Jürgen Faltin vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium, Leiter der Projektgruppe HPC, schlägt ein nationales Berufsregister (NBR) in öffentlicher Verantwortung vor. Deutschland ist nach einer EU-Richtlinie ohnehin verpflichtet, ein nationales Berufsregister aufzustellen. Dieses könnte die nichtverkammerten Berufe registrieren und als zuständige Stelle für die Ausgabe der Ausweise fungieren.

Wenn diese Berufe keine elektronischen Ausweise erhalten, mit denen sie eine Verordnung nicht nur lesen, sondern auch beschreiben und ausstellen können, warf Marianne Frickel von der Bundesinnung der Hörgeräte-Akustiker ein, dann komme dies einem Berufsverbot gleich.

Ein NBR hält auch Ingrid Rehwinkel vom Deutschen Pflegerat für sinnvoll. Denn bis jetzt wisse niemand, wer als Angehöriger eines Pflegeberufs wo tätig ist, ebenso wenig, wann die Berufserlaubnis entzogen oder erloschen ist.

Am schwierigsten dürfte es laut Faltin sein, eine Grundsatzentscheidung der Länder für den Aufbau eines NBR herbeizuführen. Die technische Umsetzung sei dann einfach. Wenn aber nicht alle Länder zustimmten, könnten einige wie Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen vorangehen und Teil-NBR aufbauen. Dann hätten die betroffenen Berufsgruppen aber ein Problem in den anderen Bundesländern für ihre Tätigkeit.

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