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Veröffentlicht am 09.11.2006
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Mit dem heutigen Beschluss lösen wir den Arztberuf von alten Standesfesseln und machen ihn attraktiver. Die neuen Regelungen im Vertragsarztrecht bieten den Ärzten viele Gestaltungsmöglichkeiten und erfüllen damit viele ihrer Forderungen. So kann jeder Arzt und jede Ärztin frei wählen, ob er oder sie im Krankenhaus, in der niedergelassenen Praxis arbeitet oder über eine Teilzulassung beides macht, also sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich tätig ist. Nun gilt es, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform auch das ärztliche Vergütungssystem auf eine neue Grundlage zu stellen und damit eine leistungsgerechte Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte zu realisieren.“
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