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Veröffentlicht am 18.12.2006
Auf unterschiedlichen Ebenen gestalten die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Krankenhausträgern gemeinsam die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Oberstes Gremium der so genannten gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Er entscheidet unter anderem, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
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