Veröffentlicht am 30.12.2006
Die Gewerkschaft feiert es als "umfangreichste Tarifreform" seit 40 Jahren. Mit der Unterzeichnung des "Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder" (TV-L) herrschen unter den Angestellten bei Bund, Ländern und Kommunen wieder gleiche Beschäftigungsbedingungen. [21.12.2006]
Es war einer der klassischen Kompromisse, die immer dann gefunden werden, wenn die Situation ganz verfahren scheint. Denn in so mancher deutschen Stadt stank es im Frühjahr schon derart zum Himmel, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder doch noch kompromissbereit wurde: Die Müllabfuhr streikte. Und nicht nur sie allein. In Straßenmeistereien, Uni-Kliniken oder Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und dem Saarland beteiligten sich Landesbedienstete 2006 an Arbeitsniederlegungen, die insgesamt ein Vierteljahr dauerten.
Die verschiedenen Berufsgruppen einte das gleiche Ziel: Wenn schon eine längere Wochenarbeitszeit beschlossene Sache ist, soll es dafür auch mehr Gehalt geben. Eine längst überfällige Entscheidung wohlgemerkt. Immerhin werden die Angestellten bei Bund und Gemeinden mit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bereits seit 2005 entsprechend entlohnt. Nun zogen die Länder mit fast zweijähriger Verzögerung nach. In den meisten Bundesländern löst nun auch hier ein neuer Tarif den bislang geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab: der TV-L.
Weihnachtsgeld wird gestaffelt
In 14 Bundesländern trat der neue Tarif im November in Kraft, er gilt für nahezu 800.000 Landesbedienstete. Während alle ostdeutschen Bundesländer das Regelwerk einführten und ihren Beschäftigten vorerst 92,5 Prozent des Westlohnes zahlen, werden die Länder Hessen und Berlin, die bereits im Jahr 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind, den TV-L zunächst nicht einführen.
Für die meisten Landesbediensteten gilt nun: Je nach Bundesland müssen sie statt wie früher 38,5 jetzt bis zu 40 Stunden arbeiten. Versüßt wird die Mehrarbeit mit nach Einkommensgruppen gestaffelten Einmalzahlungen von 450, 300 und 100 Euro. Außerdem werden die Gehälter im Westen zum 1. Januar 2008 und im Osten zum 1. Mai 2008 bis Ende 2009 linear um 2,9 Prozent angehoben.
Die Gehaltserhöhung ist aber mit einem Wermutstropfen für die Besserverdiener verbunden: Das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das zuvor einheitlich 82 Prozent betrug, wurde nun in eine Sonderzuwendung überführt. Die soll nach Einkommensgruppen gestaffelt werden und in Westdeutschland 95, 80, 50 oder 30 Prozent eines Monatseinkommens betragen. In Ostdeutschland ist die Rede von 71,5, 60, 45 oder 30 Prozent, wobei in Ost und West die Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen einmal im Jahr die höchste Sonderzuwendung erhalten.
Leistungsbezogenes Gehalt
Neu ist außerdem, dass für die an den TV-L gebundenen Bundesländer die bislang übliche automatische Gehaltserhöhung mit fortschreitendem Lebensalter hinfällig ist. Auch der Verheiratetenzuschlag, die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und die familiengebundene Zulage zum Weihnachtsgeld sind Vergangenheit.
Stattdessen gibt es erstmalig leistungsbezogene Gehälter. Ein Prozent des durchschnittlichen Monatslohnes ist derzeit dafür reserviert, der Anteil soll später bis auf acht Prozent steigen. Die genauen Kriterien für die Leistungszulage stehen allerdings noch nicht fest: Derzeit verhandeln Arbeitgeber und Gewerkschaften über deren Ausgestaltung.
Niedriglohnsektor im öffentlichen Dienst
Das monatliche Fixgehalt hängt zwar nach wie vor davon ab, auf welcher Entgeltstufe ein Arbeitnehmer eingruppiert wird. Aber auch hier gibt es Neuerungen. Aus den 49 Lohn- und Vergütungsgruppen des BAT wurden 15 einheitliche Entgeltgruppen, wobei die unteren Gruppen einen neuen Niedriglohnsektor im öffentlichen Dienst schaffen, der dem Trend zur Ausgliederung ganzer Bereiche entgegenwirken soll. Innerhalb einer Entgeltgruppe wird es sechs verschiedene Abstufungen je nach Alter und Erfahrung geben, wobei ein Aufstieg erstmals nur bei übernahme neuer Funktionen oder überdurchschnittlichen Leistungen möglich ist und nicht mehr automatisch nach einer bestimmten Anzahl an Dienstjahren erfolgt. Qualifikationseckpunkte der neuen Entgeltordnung sollen sein:
Entgeltgruppen 1 bis 4 für An- und Ungelernte
Entgeltgruppen 5 bis 8 für mindestens 3-jährige Ausbildung
Entgeltgruppen 9 bis 12 für Fachhochschulstudium, beziehungsweise Bachelorabschluss
Entgeltgruppen 13 bis 15 für wissenschaftliches Hochschulstudium ab Master / Magister
Zusätzlich mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder handelten die Tarifpartner ein umfangreiches Vertragswerk aus, das die Überleitung der noch im BAT angesiedelten Arbeitnehmer in den neuen Vertrag regelt. Darin wurde vor allem definiert, welche BAT-Vergütungsgruppe in welche TV-L-Entgeltgruppe wechselt. Hier gilt: Die Beschäftigten werden mit ihrem derzeitigen Einkommen in die neue Tabelle übergeleitet.