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Heilmittelregresse in Hessen- Wie so oft: Aufregung unbegründet

Veröffentlicht am 26.08.2007

Folgend finden Sie Artikel der vergangenen Tage in der Frankfurter Neuen Presse, in denen über Heilmittelregresse in Hessen berichtet wird.
Unter Anderem veröffentlichte auch der ZVK einen Teil der Berichte. Leider wird dort nur die Erstnachricht veröffentlicht, so dass wichtige Informationen nicht weitergegeben werden.

Unter den Therapeuten wird so unnötige Angst geschürt, obwohl wie so häufig, nicht alles so heiß gegessen wie gekocht wird.

Lesen Sie selbst:


24.08.2007
Prüfungsausschuss: Die wenigsten Ärzte müssen Regress zahlen


Frankfurt/Potsdam (dpa) Von den rund 1100 hessischen Medizinern, die sich wegen der Zahl ihrer Heilmittelverordnungen verantworten sollen, müssen wohl nur die wenigsten Geld zurückzahlen. Diese Auffassung vertritt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen, Josef H. Mayer. «Erfahrungsgemäß werden nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfungen von nur ein bis zwei Prozent aller 11 500 hessischen Arztpraxen Regresszahlungen verlangt», teilte der Potsdamer Rechtsanwalt mit, der dem Gremium vorsteht.



Printausgabe vom 23.08.2007
Ärztekammer: Noch mehr Rückforderungen


Frankfurt. Die Landesärztekammer (LÄK) rechnet mit weiteren Regressverfahren gegen hessische Ärzte. Am Dienstag war bekannt geworden, dass zahlreiche Mediziner Geld an die Krankenkassen zurückzahlen sollen, weil sie nach Ansicht einer Prüfungsstelle zu häufig Heilverfahren wie Krankengymnastik verordnet haben. Der Vizepräsident der LÄK, Martin Leimbeck, erwartet „mit hundertprozentiger Sicherheit“ auch Regressforderungen für Medikamentenverordnungen. Leimbeck: „Und da geht es um weit größere Beträge.

So ist ein Brief bekannt geworden, den rund 1100 niedergelassene Ärzte aus Hessen erhalten haben. Die „verfahrensvorbereitende Mitteilung“ enthält Regressforderungen für Heilmittelverordnungen aus dem Jahr 2005. Die betroffenen Mediziner werden aufgefordert, innerhalb eines Monats nachzuweisen, dass sie aufgrund von „Praxisbesonderheiten“ befugt waren, mehr Massagen, Krankengymnastik, Logopäden-Stunden oder Ergotherapie zu verordnen als die „Richtgrößenvorgaben“ erlauben.

Als „Praxisbesonderheit“ gilt zum Beispiel, wenn ein Mediziner ein Altenheim betreut, als Schmerzexperte arbeitet oder viele schwerkranke Patienten hat. Ein solcher Nachweis sei „ein Riesenaufwand“, sagte LÄK-Vizepräsident Leimbeck. „Da müssen Sie die Praxis für mehrere Tage schließen und jede Karteikarte angucken.“ Er kritisierte auch, dass die Richtgrößen, wie viele Verordnungen pro Jahr zulässig sind, erst im Nachhinein ermittelt werden.

„Aufgrund der von den Krankenkassen übermittelten statistischen Unterlagen müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie mit Ihren absoluten Verordnungskosten von Euro x die Richtgrößenvorgaben des Jahres 2005 Ihrer Fachgruppe mit x Prozent überschreiten“, heißt es in den fünfseitigen Schreiben, die der „Prüfungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen Hessen“ in der vergangenen Woche an rund zehn Prozent der niedergelassenen Mediziner im Land verschickt hat. Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens sei die Kassenärztliche Vereinigung gezwungen, „noch bestehende Regresse Ihnen zu belasten.“



22.08.2007
Kinderärzte: Regressforderungen sollen Mediziner einschüchtern


Frankfurt (dpa) Zahlreiche hessische Ärzte sollen Geld an die Krankenkassen zurückzahlen, weil sie nach Ansicht einer Prüfungsstelle zu häufig Heilmittel wie Krankengymnastik verordnet haben. Nach Darstellung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vom Dienstag geht es dabei «teilweise um fünfstellige Beträge». Rund 1100 hessische Mediziner hätten in der vergangenen Woche Briefe erhalten, in denen Regresse angedroht wurden. Das seien rund zehn Prozent der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten im Land, sagte KV-Sprecher Karl Roth.

Es geht um die Verordnung von sogenannten Heilmitteln wie Massagen, Krankengymnastik, Logopäden-Stunden und Ergotherapie aus dem Jahr 2005. Die Ärzte verordnen solche Therapien und sind damit finanziell verantwortlich, obwohl die Therapeuten die Leistungen in Rechnung stellen. Zuständig für die Anerkennung solcher Verordnungen ist ein Prüfungsausschuss, der zu Hälfte mit Vertretern der KV und der Krankenkassen besetzt sind. Der Ausschuss hatte zahlreiche Heilmittel-Verordnungen moniert.

Das Bundesgesundheitsministerium habe darauf gedrängt, die Briefe jetzt zu versenden, weil sie sonst verjährten, teilte die KV mit. Die Vereinigung hält die Rückforderungen - obwohl selbst daran beteiligt - zum Teil für nicht gerechtfertigt. Die Krankenkassen hätten keine harten Zahlen vorgelegt, um ihre Forderungen zu untermauern. «Es ist ein Unding, dass die Krankenkassen auf der einen Seite belastbare Daten schuldig bleiben, auf der anderen Seite aber Regresse einfordern und damit leichtfertig Existenzen aufs Spiel setzen», schreibt die KV.

«Wir verordnen diese Therapien nach unserem medizinischen Urteil», sagte Christian Walter, Vorsitzender des «Paednetz» Frankfurt und Umgebung, einer Vereinigung von rund 100 Kinderärzten, der dpa. «Wir können doch Patienten notwendige Therapien nicht verweigern - das wäre unterlassene Hilfeleistung.» Die Regressforderungen sollen aus Sicht des Kinderarzt-Netzwerks Mediziner «einschüchtern». Die höchste ihm bekannte Forderung belaufe sich auf 200 000 Euro.

«Das hat es in Hessen noch nie gegeben, dass Ärzte für die Verordnung von Heilmitteln in Regress genommen worden», sagte Walter. Würden die Forderungen tatsächlich eingetrieben und Kinderärzte abgeschreckt, künftig Heilmittel zu verordnen, träfe das vor allem Kinder aus sozial schwachen Schichten, die derartige Hilfen häufiger nötig hätten, sagte Walter.

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