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Bundesrat stimmt Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zu

Veröffentlicht am 21.10.2007

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zugestimmt.

Die Richtlinie regelt u. a. die Verfahren, mit denen Ausbildungen in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Das Gesetz setzt die Richtlinie in nationales Recht um. Es betrifft die Heilberufe, für deren Ausbildung der Bund zuständig ist (z. B. Arztberufe, Apothekerberufe, Physiotherapeutenberufe und Pflegeberufe) und verbessert die Situation für Heilberufler und die Patientinnen und Patienten in einem wachsenden Europa.

Die Niederlassung in den EU-Staaten bleibt sichergestellt, größere Freiheiten bei der Dienstleistungserbringung werden geschaffen: Trotzdem bleibt der Patientenschutz in vollem Umfang gewahrt. Bei erstmaliger Dienstleistungserbringung muss die Qualifikation der Leistungserbringer in den Berufen nachgewiesen werden.

Das Gesetz berücksichtigt außerdem die Regelungen, die im Zuge des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur EU erforderlich waren.

Die Umsetzungsfrist 20. Oktober 2007 ist mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates eingehalten.

Den Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie auf den Seiten des Dokumentations- und Informationssystems des deutschen Bundestags

Außerdem gibt es eine ausführliche Broschüre über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel:

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